Viele Auszubildende fragen sich, ob die Höhe der Ausbildungsvergütung festgelegt ist und wie viel Gehalt sie mindestens erwarten dürfen. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestvergütung, die sich nach dem Ausbildungsjahr richtet.
Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 550 Euro pro Monat, im zweiten Ausbildungsjahr sind es 620 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 695 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Mindestvergütung nicht gilt, beispielsweise wenn der Tarifvertrag eine höhere Vergütung vorsieht oder wenn du bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufserfahrung hast.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, in welcher Branche du arbeitest oder wie groß das Unternehmen ist, bei dem du deine Ausbildung machst. In manchen Branchen wie beispielsweise im Handwerk oder in der Gastronomie fällt die Ausbildungsvergütung tendenziell niedriger aus als in anderen Branchen.
Hier kommen wir zum Thema Steuern und dem Unterschied zwischen brutto und netto. Ab einem bestimmten Betrag musst du als Auszubildender Steuern zahlen. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von deinem Einkommen und deiner Steuerklasse. In der Regel musst du jedoch ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.160 Euro Steuern zahlen.
Das Bruttoeinkommen ist der Betrag, den du vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verdienst. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt und den du auf dein Konto überwiesen bekommst.
Es ist also wichtig, dass du dich über die Höhe deiner Ausbildungsvergütung informierst und dir bewusst bist, dass davon auch Steuern abgezogen werden. Informiere dich am besten auch darüber, welche Sozialversicherungsbeiträge du als Auszubildender zahlen musst und welche Versicherungen du abschließen solltest.
Wir wünschen dir viel Erfolg und Freude bei deiner Ausbildung!