Hitzefrei Berufsschule – wenn im Klassenraum 34 Grad stehen und der Ventilator im Lehrerzimmer steht, tippen jeden Sommer tausende Azubis genau das bei Google ein. Die ehrliche Antwort vorweg: Als Berufsschüler bekommst du in aller Regel kein Hitzefrei. Warum das so ist, wer trotzdem entscheiden darf und welche Regeln stattdessen für dich greifen — im Betrieb nämlich deutlich konkretere — liest du hier.
Hitzefrei in der Berufsschule: die kurze Antwort
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Hitzefrei regelt. Auch keinen bundesweiten Grenzwert, ab dem der Unterricht ausfällt. Schulrecht ist Ländersache, und die Hitzefrei-Erlasse der Bundesländer zielen fast immer auf allgemeinbildende Schulen und dort auf die Sekundarstufe I — also grob bis Klasse 10.
Die Berufsschule gehört zur Sekundarstufe II. Und für die Sekundarstufe II ist Hitzefrei in den Länderregelungen üblicherweise ausgeschlossen. Der Gedanke dahinter: Ältere Schülerinnen und Schüler gelten als belastbarer, und Azubis stehen zusätzlich in einem Ausbildungsverhältnis — wer nicht in der Schule sitzt, müsste theoretisch in den Betrieb.
Das heißt nicht, dass nie etwas passiert. Es heißt nur: Du hast keinen Anspruch darauf.
Wer entscheidet dann?
Die Schulleitung. Sie kann bei extremer Hitze reagieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. In der Praxis sieht das meist so aus:
- Unterricht verkürzen statt komplett ausfallen lassen
- Räume tauschen — in kühlere Klassenzimmer, den Keller oder die Werkstatt
- Praxis statt Theorie, weil Werkstätten oft kühler sind als Klassenräume unterm Dach
- Pausen verlängern, Trinken im Unterricht erlauben
- In seltenen Fällen: Unterrichtsschluss vorziehen
Ob deine Schule so etwas macht, steht in keiner Vorschrift, die du nachschlagen könntest. Das entscheidet sie selbst — und meistens spontan.
„Aber in meinem Bundesland gibt es doch eine Regel!”
Stimmt oft — nur eben nicht für dich. Die bekannten Faustformeln aus der Schulzeit (etwa: ab 25 Grad im Klassenraum um 10 Uhr) stammen aus Erlassen für allgemeinbildende Schulen. Manche Länder haben solche Schwellenwerte inzwischen ganz gestrichen und überlassen die Entscheidung komplett der Schulleitung.
Wenn du es für deine Schule genau wissen willst, gibt es zwei verlässliche Wege:
- Schulordnung oder Hausordnung deiner Berufsschule lesen — dort steht, wie eure Schule mit Hitze umgeht.
- Im Sekretariat fragen. Dauert zwei Minuten und bringt dir eine belastbare Antwort statt einer Faustformel aus dem Internet.
Und wenn die Schule doch früher Schluss macht?
Dann kommt die Frage, die viele überrascht: Musst du dann in den Betrieb?
Grundsätzlich ja. Die Freistellung nach § 15 Berufsbildungsgesetz gilt für den Berufsschulunterricht. Fällt der aus, entfällt auch der Grund für die Freistellung — der restliche Tag gehört dem Betrieb.
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme, die auch bei normalem Unterricht gilt: An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à mindestens 45 Minuten müssen Azubis einmal pro Woche freigestellt werden — danach geht es also nicht zurück in den Betrieb. Und selbst wenn keine Ausnahme greift, gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit: Wenn nach Schulschluss und Fahrtzeit nur noch eine halbe Stunde Restarbeitszeit übrig bliebe, ist die Rückkehr in der Regel nicht sinnvoll.
Der praktische Rat: Ruf kurz im Betrieb an, statt einfach nach Hause zu fahren. Ein Anruf klärt in einer Minute, was sonst zu unnötigem Ärger führt.
Im Betrieb sieht es anders aus: 26, 30 und 35 Grad
Und hier wird es für dich als Azubi tatsächlich konkret. Für Arbeitsplätze gibt es klare Vorgaben — die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Sie nennt drei Schwellen:
| Raumtemperatur | Was gilt |
|---|---|
| über 26 °C | Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel geeignete Getränke bereitstellen |
| über 30 °C | Er muss wirksame Maßnahmen ergreifen — technische und organisatorische vor persönlichen |
| über 35 °C | Der Raum ist ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet |
Wichtig zur Einordnung: Auch das ist kein Anspruch auf hitzefrei. Es ist eine Pflicht zu handeln — Sonnenschutz, Ventilatoren, Arbeitszeit in die kühlen Morgenstunden verlegen, längere Pausen, Getränke. Nach Hause gehen darfst du deswegen nicht einfach.
Bist du unter 18, kommt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz ins Spiel, das dich bei besonderen Belastungen — dazu zählt große Hitze — stärker schützt.
Was du bei Hitze konkret tun kannst
- Trinken einfordern. Über 26 Grad sollen, über 30 Grad müssen Getränke bereitstehen. Danach zu fragen ist kein Sonderwunsch.
- Ansprechen statt aushalten. Wenn dir schwindelig wird oder du Kopfschmerzen bekommst, sag Bescheid — beim Ausbilder, in der Schule beim Lehrer.
- Kreislauf ernst nehmen. Hitzeerschöpfung kommt schneller als gedacht, gerade bei körperlicher Arbeit im Sommer.
- Ausbildungsberater der Kammer. Wenn im Betrieb dauerhaft nichts passiert, ist das die richtige Anlaufstelle — die Beratung ist für dich kostenlos.
Und was schreibst du an so einem Tag ins Berichtsheft?
Ein verkürzter Schultag oder ein Hitzetag im Betrieb ist kein Grund für eine leere Zeile. Trag ein, was tatsächlich stattgefunden hat:
„Berufsschule, Unterricht wegen Hitze nach der 4. Stunde beendet. Themen: Grundlagen der Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen).”
„Betrieb: Arbeiten wegen Hitze in die Frühschicht vorgezogen. Montage der Rohrleitungen im Nebengebäude, anschließend Werkzeugpflege.”
Kurz, konkret, ehrlich — genau so, wie ein guter Eintrag aussehen soll. Mehr dazu in unserer Anleitung zum Berichtsheft schreiben und in den fertigen Berichtsheft-Mustern für über hundert Ausbildungsberufe.
Keine Lust, im Sommer über Formulierungen zu grübeln?
Genau dafür gibt es unseren KI-Berichtsheft-Generator: Du gibst deine Stichpunkte ein, er macht daraus fertige Wochen-, Monats- und Fachberichte als PDF. Für längere Ausarbeitungen findest du außerdem fertige Fachberichte und den Fachberichte- und Monatsberichte-Generator.
Häufige Fragen zu Hitzefrei in der Berufsschule
Gibt es Hitzefrei in der Berufsschule?
In aller Regel nicht. Die Hitzefrei-Regelungen der Bundesländer gelten üblicherweise nur für allgemeinbildende Schulen bis zur Sekundarstufe I. Die Berufsschule zählt zur Sekundarstufe II und ist davon meist ausgenommen. Die Schulleitung kann trotzdem reagieren — muss aber nicht.
Ab wie viel Grad gibt es in der Berufsschule hitzefrei?
Es gibt keinen festen Grenzwert für Berufsschulen. Die bekannten Werte aus der Schulzeit stammen aus Erlassen für allgemeinbildende Schulen. Für deine Berufsschule entscheidet die Schulleitung nach eigenem Ermessen.
Muss ich in den Betrieb, wenn die Berufsschule früher Schluss macht?
Grundsätzlich ja, denn die Freistellung gilt dem Unterricht. Ausnahme: An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten wirst du einmal pro Woche freigestellt. Ist die Restarbeitszeit nach Schulschluss und Anfahrt sehr kurz, ist die Rückkehr in der Regel nicht zumutbar. Ein kurzer Anruf im Betrieb klärt es.
Ab welcher Temperatur muss mein Betrieb etwas unternehmen?
Nach ASR A3.5 soll der Arbeitgeber ab 26 °C Raumtemperatur reagieren, ab 30 °C muss er wirksame Maßnahmen ergreifen. Ab 35 °C gilt der Raum ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum. Ein Recht, nach Hause zu gehen, folgt daraus nicht.
Gelten für minderjährige Azubis strengere Regeln?
Ja. Unter 18 greift zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz, das dich bei besonderen Belastungen wie großer Hitze stärker schützt.
Zum Schluss
Merk dir vor allem zwei Dinge: In der Berufsschule hast du keinen Anspruch auf Hitzefrei — im Betrieb aber sehr wohl einen Anspruch darauf, dass jemand etwas gegen die Hitze unternimmt. Und was an einem Hitzetag passiert, gehört genauso ins Berichtsheft wie jeder andere Tag.
Setz dir diese Seite als Lesezeichen, dann findest du sie beim nächsten Hitzerekord wieder. Und wenn dein Berichtsheft gerade Lücken hat: Der KI-Generator füllt sie schneller, als der Ventilator den Raum kühlt.
