Krank in der Ausbildung: was jetzt zu tun ist

Krank in der Ausbildung: Was du sofort melden musst

Krank in der Ausbildung zu sein ist unangenehm — und die meisten Azubis machen sich weniger Sorgen um das Fieber als um die Frage: Wen muss ich jetzt eigentlich anrufen? Die gute Nachricht: Die Regeln sind überschaubar. Wenn du sie einmal kennst, ist die Krankmeldung in fünf Minuten erledigt und du kannst dich aufs Gesundwerden konzentrieren. In diesem Artikel bekommst du die komplette Reihenfolge, konkrete Formulierungen und den Teil, den fast alle vergessen: was in einer Krankheitswoche ins Berichtsheft gehört.

Krank in der Ausbildung: Wer muss wann Bescheid wissen?

Wenn du krank in der Ausbildung ausfällst, hast du in der Regel zwei Stellen zu informieren — nicht nur eine. Genau da passiert der häufigste Fehler.

1. Der Ausbildungsbetrieb

Der Betrieb erfährt es zuerst, und zwar vor Arbeitsbeginn. Nicht „irgendwann am Vormittag”, sondern bevor deine Schicht anfängt. Ein Anruf ist fast immer die sicherste Variante, weil du direkt eine Rückmeldung bekommst. Ob eine Nachricht per Mail oder Messenger reicht, hängt vom Betrieb ab — schau in deinen Ausbildungsvertrag oder frag einmal in einer ruhigen Minute nach, damit du es im Ernstfall weißt.

So ein Anruf muss nicht kompliziert sein:

„Guten Morgen, hier ist [Name]. Ich bin heute krank und kann nicht kommen. Ich gehe heute zum Arzt und melde mich, sobald ich weiß, wie lange es dauert.”

Mehr braucht es nicht. Du musst nicht sagen, was dir fehlt — die Diagnose geht deinen Betrieb nichts an.

2. Die Berufsschule

Fällt dein Krankheitstag auf einen Schultag, muss zusätzlich die Berufsschule informiert werden. Viele Schulen wollen die Meldung am gleichen Tag, oft telefonisch oder über ein Portal. Auch hier gilt: Die genaue Regel steht in der Schulordnung, und es lohnt sich, sie einmal vorher zu lesen statt im Fieber zu suchen.

Wichtig: Betrieb und Schule reden nicht automatisch miteinander. Wenn du nur im Betrieb anrufst, giltst du in der Schule unter Umständen als unentschuldigt — und unentschuldigte Fehltage können später bei der Prüfungszulassung unangenehm werden.

Ab wann brauchst du eine Krankmeldung vom Arzt?

Die ärztliche Bescheinigung — offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU — wird üblicherweise ab dem vierten Krankheitstag verlangt. Viele Betriebe schreiben in den Vertrag oder in eine Betriebsvereinbarung, dass sie die AU schon ab dem ersten Tag sehen wollen. Das ist zulässig und kommt häufiger vor, als man denkt.

Der praktische Rat: Sieh einmal in deinen Ausbildungsvertrag, welche Frist dort steht. Wenn du unsicher bist, hol dir die AU lieber am ersten Tag — zu früh zum Arzt gehen war noch nie ein Problem, zu spät schon.

Für gesetzlich Versicherte läuft die Krankmeldung inzwischen meist elektronisch: Die Praxis übermittelt die Daten an deine Krankenkasse, dein Betrieb ruft sie dort ab. Du bekommst trotzdem einen Ausdruck für dich — heb ihn auf. Und melde deinem Betrieb aktiv, wie lange du krankgeschrieben bist. Das passiert nicht von allein.

Die Berufsschule braucht in der Regel eine eigene Entschuldigung, oft auf einem Schulformular oder unterschrieben vom Betrieb. Die Kopie der AU an die Schule zu schicken reicht nicht überall.

Bekommst du bei Krankheit weiter Geld?

Ja. Auszubildende haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — deine Ausbildungsvergütung läuft für eine begrenzte Zeit weiter, sofern du dich ordnungsgemäß krankgemeldet hast. Genau deshalb ist die pünktliche Meldung mehr als Höflichkeit. Wie lange und unter welchen Bedingungen das im Detail gilt, erklären die Kammern am zuverlässigsten: Die Beratungsstellen der IHK und der Handwerkskammern beantworten solche Fragen kostenlos, auch telefonisch.

Was kommt bei Krankheit ins Berichtsheft?

Das ist der Teil, den fast alle Azubis übersehen — und der später beim Nachtragen richtig nervt. Deine Krankheitstage verschwinden nicht aus dem Ausbildungsnachweis. Sie werden eingetragen.

Üblich ist eine kurze, sachliche Kennzeichnung:

  • „krank” in der Tageszeile, ohne Diagnose
  • 0 Stunden in der Stundenspalte
  • bei einer ganzen Woche: eine Zeile pro Tag, nicht ein einzelnes Wort quer über die Seite

Beispiel für einen sauberen Eintrag:

Mittwoch, 15.10. — krank (arbeitsunfähig gemeldet) — 0 Std.

Was nicht hineingehört: deine Diagnose, Details zum Arztbesuch, „Grippe”, „Migräne”. Das Berichtsheft ist ein Ausbildungsnachweis, keine Krankenakte. Wie ein sauberer Eintrag generell aussieht, zeigen die ausgefüllten Musterseiten für die einzelnen Ausbildungsberufe.

Und wenn du nach einer Krankheitswoche merkst, dass mehrere Wochen offen sind: Kein Drama, das ist der Normalfall. Wie du das aufholst, steht Schritt für Schritt in unserem Artikel Berichtsheft nachträglich ausfüllen. Und falls die Einträge einer ganzen Woche fehlen, hilft dir Berichtsheft vergessen – was tun? weiter.

Häufige Fehler bei der Krankmeldung

  1. Nur den Betrieb informieren. Die Berufsschule bleibt außen vor — und trägt einen unentschuldigten Fehltag ein.
  2. Zu spät anrufen. „Ich melde mich, wenn ich wach bin” reicht nicht. Vor Arbeitsbeginn.
  3. Die AU-Frist im Vertrag nicht kennen. Wer glaubt, er habe drei Tage Zeit, obwohl der Vertrag den ersten Tag verlangt, produziert unnötigen Ärger.
  4. Die Krankschreibungsdauer nicht weitergeben. Der Betrieb erfährt nicht automatisch, ob du zwei oder sieben Tage ausfällst.
  5. Die Woche im Berichtsheft leer lassen. Lücken fallen bei der Kontrolle sofort auf und müssen später mühsam rekonstruiert werden.
  6. Die Diagnose mitschicken. Weder Betrieb noch Berichtsheft brauchen sie.

Wenn das Berichtsheft nach der Krankheit liegen bleibt

Ehrlich: Nach einer Woche im Bett ist das Berichtsheft das Letzte, worauf man Lust hat. Genau deshalb hilft es, die Einträge nicht aus dem Kopf rekonstruieren zu müssen. Mit dem KI-Berichtsheft-Generator von Berichtsheftig gibst du Beruf und Tätigkeiten ein und bekommst daraus einen formulierten Bericht als PDF — die Krankheitstage trägst du einfach als Fehlzeiten daneben ein. Für längere Berichte findest du unter Fachberichte Beispiele nach Beruf und Lehrjahr.

Häufige Fragen zu Krankheit in der Ausbildung

Muss ich meinem Ausbilder sagen, was ich habe?
Nein. Du meldest, dass du arbeitsunfähig bist und voraussichtlich wie lange. Die Diagnose ist deine Privatsache.

Ich bin krank, aber nur an einem Berufsschultag. Muss der Betrieb es trotzdem wissen?
Ja. Der Betrieb ist dein Vertragspartner und muss über jede Fehlzeit informiert sein — auch an reinen Schultagen.

Zählen Krankheitstage als Urlaub?
Nein. Wer im Urlaub krank wird und das ärztlich nachweist, bekommt die betroffenen Tage in der Regel wieder gutgeschrieben. Melde dich in dem Fall genauso wie an einem normalen Arbeitstag.

Was passiert bei vielen Fehltagen?
Bei häufigen Fehlzeiten kann es Gespräche mit Betrieb oder Kammer geben, und in Einzelfällen ist die Prüfungszulassung Thema. Sprich in dem Fall früh mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsberatung deiner Kammer — je eher, desto einfacher lässt sich etwas regeln.

Muss ich krank ins Berichtsheft schreiben, wenn ich nur einen halben Tag gefehlt habe?
Trag die tatsächlich geleisteten Stunden ein und vermerke den Rest als Fehlzeit. Nachvollziehbarkeit ist wichtiger als Perfektion.

Der wichtigste Tipp zum Schluss

Klär die drei Punkte bevor du krank wirst: Wen rufe ich im Betrieb an, wie meldet man sich in der Berufsschule ab, und ab welchem Tag will mein Betrieb die AU sehen? Fünf Minuten heute sparen dir eine hektische Viertelstunde mit 39 Grad Fieber.

Und setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite — zusammen mit den Berichtsheft-Vorlagen und dem Berichtsheft mit KI hast du dann alles beisammen, wenn es soweit ist.

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