Berufsschulpflicht – wer hin muss und wann eine Befreiung möglich ist

Berufsschulpflicht: Was gilt und wann du befreit wirst

Die Berufsschulpflicht ist der Grund, warum dein Berufsschultag kein geschenkter Tag ist – auch dann nicht, wenn du längst volljährig bist. Sie kommt aus zwei Richtungen gleichzeitig: aus dem Schulrecht deines Bundeslandes und aus deinem Ausbildungsverhältnis. Dieser Artikel erklärt dir, was das konkret heißt, was dein Betrieb an Schultagen leisten muss, wann eine Befreiung überhaupt möglich ist – und was du an einem Berufsschultag eigentlich ins Berichtsheft schreibst.

Berufsschulpflicht: die kurze Antwort

Ja, du musst hin. Solange dein Ausbildungsverhältnis läuft, gehört die Berufsschule dazu – unabhängig davon, wie alt du bist. Die Pflicht stützt sich auf zwei Grundlagen:

  • Das Schulgesetz deines Bundeslandes. Schulrecht ist Ländersache. Alle 16 Länder kennen eine Berufsschulpflicht für Auszubildende, unterscheiden sich aber in Beginn, Dauer und Ausnahmen.
  • Dein Ausbildungsverhältnis. Nach § 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) musst du an den Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die dein Betrieb dich freistellt. Der Berufsschulunterricht gehört ausdrücklich dazu, und in fast jedem Ausbildungsvertrag steht er zusätzlich noch einmal drin.

Der zweite Punkt ist der, den die meisten übersehen: Selbst wenn die reine Schulpflicht deines Landes für dich ausgelaufen wäre, bliebe die Pflicht über den Ausbildungsvertrag bestehen.

Gilt die Berufsschulpflicht auch für Volljährige?

Ja – und genau hier liegt das häufigste Missverständnis. Der 18. Geburtstag ändert an deiner Anwesenheit in der Berufsschule nichts.

Was sich mit der Volljährigkeit ändert, ist nur die Rechtsquelle: Bei Minderjährigen greift die allgemeine Schulpflicht des Landes direkt, bei Volljährigen ergibt sich die Verpflichtung in aller Regel aus dem Ausbildungsvertrag und dem BBiG. Das Ergebnis ist dasselbe. Wer als volljähriger Azubi unentschuldigt fehlt, verletzt seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis – mit allem, was daran hängt.

Auch beim Thema Freistellung gibt es seit dem 1. Januar 2020 keinen Unterschied mehr: Bis dahin galten die günstigeren Regeln nur für Azubis unter 18, seither gelten sie für alle.

Was dein Betrieb wegen der Berufsschulpflicht leisten muss

Die Berufsschulpflicht ist keine Einbahnstraße. § 15 BBiG verpflichtet deinen Betrieb, dich freizustellen – und die Schulzeit auf deine Ausbildungszeit anzurechnen. Konkret:

Situation Was gilt
Unterricht beginnt vor 9 Uhr Du darfst davor nicht im Betrieb eingesetzt werden
Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à mindestens 45 Minuten Freistellung für diesen Tag – einmal in der Woche
Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen Freistellung für die ganze Woche
Normaler Schultag mit weniger Stunden Unterrichtszeit inklusive Pausen und Wegezeit zählt als Ausbildungszeit

Zwei Punkte daraus, die im Alltag am meisten Streit machen:

Die Wegezeit zählt mit. Der Weg von der Berufsschule zum Betrieb ist Ausbildungszeit, nicht deine Freizeit.

Bei der Blockwoche darf nicht viel dazukommen. In Blockwochen sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen nur bis zu zwei Stunden pro Woche zulässig.

Deine Vergütung läuft in all diesen Fällen normal weiter. Freistellung heißt nicht unbezahlt.

Befreiung von der Berufsschulpflicht: wann das geht

Eine Befreiung ist möglich, aber sie ist eine Ausnahme und kein Formular, das man mal eben ausfüllt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Dingen, die oft verwechselt werden:

1. Die Entschuldigung für einzelne Tage. Krankheit, ein Todesfall in der Familie, ein Behördentermin, der sich nicht verschieben lässt – das sind Fälle für eine ganz normale Entschuldigung nach der Schulordnung. Wichtig: Du meldest dich bei der Schule und beim Betrieb, nicht nur bei einem von beiden. Die Fristen dafür stehen in der Schulordnung und liegen oft bei wenigen Tagen.

2. Die echte Befreiung von der Berufsschulpflicht. Die läuft über die Schulaufsichtsbehörde – je nach Land das Schulamt, die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium. Sie wird schriftlich beantragt, meist über die Schule, gilt in der Regel für ein Schuljahr und braucht einen belegbaren Grund. Typische anerkannte Konstellationen sind zum Beispiel eine bereits abgeschlossene einschlägige Ausbildung, eine Schwangerschaft oder eine längere Erkrankung.

Was kein Grund ist: viel Arbeit im Betrieb, ein Auftrag, der drängt, oder die Einschätzung, im Unterricht ohnehin nichts Neues zu lernen. Ein Betrieb kann dich nicht von der Berufsschule „freistellen” – diese Entscheidung liegt nicht bei ihm.

Wenn du unsicher bist, ob dein Fall trägt: Die Ausbildungsberatung deiner Kammer ist dafür da und berät dich kostenlos, auch wenn der Betrieb anderer Meinung ist.

Länderunterschiede: worauf du achten musst

Weil Schulrecht Ländersache ist, gibt es keine bundesweit einheitliche Antwort auf jede Detailfrage. Statt dir 16 Einzelfälle aufzuzählen: Diese drei Punkte sind es, die sich zwischen den Ländern tatsächlich unterscheiden – und die du im Zweifel nachschaust.

  1. Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht – vor allem für die Zeit vor dem Ausbildungsvertrag (Berufsvorbereitung, Übergangsjahr).
  2. Wer über eine Befreiung entscheidet – Schulamt, Bezirksregierung oder Regierungspräsidium, je nach Land.
  3. Die Fristen für Entschuldigungen – die stehen in der Schulordnung deiner Schule, nicht im Gesetz.

Der schnellste Weg zur verbindlichen Auskunft für deinen Fall führt über das Sekretariat deiner Berufsschule und die Ausbildungsberatung deiner IHK oder Handwerkskammer. Einen guten Überblick über die Systematik der dualen Ausbildung bietet außerdem das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Häufige Fehler rund um die Berufsschulpflicht

  1. Annehmen, mit 18 sei die Sache erledigt. Ist sie nicht – die Pflicht läuft dann über den Ausbildungsvertrag weiter.
  2. Nur bei der Schule krankmelden. Der Betrieb erwartet dieselbe Meldung am selben Tag. Fehlt sie dort, gilt der Tag im Betrieb als unentschuldigt.
  3. Sich vom Betrieb „freistellen” lassen. Eine Absprache mit dem Chef ersetzt keine Entschuldigung bei der Schule. Wer sich darauf verlässt, sammelt Fehlstunden im Zeugnis.
  4. Nach einem kurzen Schultag nicht in den Betrieb gehen. Die Freistellung für den ganzen Tag gilt erst ab mehr als fünf Unterrichtsstunden – und nur einmal pro Woche.
  5. Fehlstunden unterschätzen. Sie stehen im Berufsschulzeugnis, und das Zeugnis liegt bei der Prüfungsanmeldung mit auf dem Tisch.
  6. Den Schultag im Berichtsheft leer lassen. Ein Berufsschultag ist Ausbildungszeit und gehört dokumentiert – dazu gleich mehr.

Wie es weitergeht, wenn Fehltage doch unentschuldigt bleiben, steht ausführlich in unserem Artikel Berufsschule schwänzen: Welche Folgen wirklich drohen.

Und was kommt an Schultagen ins Berichtsheft?

Weil die Berufsschulzeit Ausbildungszeit ist, gehört sie auch in deinen Ausbildungsnachweis. Nicht als „Berufsschule” in einer Zeile, sondern mit dem, was tatsächlich Thema war:

  • Schwach: „Mi: Berufsschule.”
  • Gut: „Mi: Berufsschule, LF 5 – Lagerkennzahlen berechnet (Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer), WISO: Kaufvertragsstörungen.”

Deine Noten gehören dagegen nicht ins Heft – das Berichtsheft dokumentiert Inhalte, nicht Leistungen. Wie du Unterrichtsinhalte sauber formulierst, zeigt der Artikel Berufsschulinhalte ins Berichtsheft eintragen. Und wenn du krank warst und deshalb gefehlt hast, hilft dir Krank in der Ausbildung bei der richtigen Meldekette.

Fertige Beispiele nach Beruf findest du auf unseren Musterseiten, ausformulierte Monats- und Fachberichte unter Fachberichte.

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Häufige Fragen zur Berufsschulpflicht

Gilt die Berufsschulpflicht auch, wenn ich über 18 bin?
Ja. Die reine Schulpflicht des Landes endet zwar oft früher, die Pflicht zum Berufsschulbesuch ergibt sich dann aber aus deinem Ausbildungsvertrag und § 13 BBiG. Praktisch ändert sich für dich nichts.

Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?
Das hängt vom Tag ab. Bei mehr als fünf Unterrichtsstunden à mindestens 45 Minuten bist du für diesen Tag freigestellt – einmal pro Woche. An kürzeren Schultagen kann dein Betrieb dich für die restliche Zeit einsetzen; Unterrichtszeit, Pausen und der Weg zum Betrieb werden dabei angerechnet.

Wird die Berufsschulzeit bezahlt?
Ja. Für die Zeit der Freistellung wird deine Ausbildungsvergütung weitergezahlt. Berufsschule ist Ausbildungszeit, kein unbezahlter Urlaub.

Wie beantrage ich eine Befreiung von der Berufsschulpflicht?
Schriftlich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, in der Regel über das Sekretariat deiner Berufsschule. Du legst den Grund dar und fügst Belege bei – etwa ein Attest oder das Zeugnis einer bereits abgeschlossenen einschlägigen Ausbildung. Die Befreiung gilt meist für ein Schuljahr.

Kann mein Betrieb mich von der Berufsschule freistellen, weil viel zu tun ist?
Nein. Über die Berufsschulpflicht entscheidet die Schulbehörde, nicht der Betrieb. Umgekehrt ist der Betrieb sogar verpflichtet, dich für den Unterricht freizustellen.

Was passiert, wenn ich unentschuldigt fehle?
Die Schule trägt den Tag als unentschuldigt ein und informiert in der Regel deinen Betrieb. Es folgen Gespräch, im Wiederholungsfall eine Abmahnung, und bei hartnäckigem Fehlen kann ein Bußgeldverfahren dazukommen. Fehlstunden erscheinen außerdem im Zeugnis.

Zum Schluss

Setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite – die Fragen zur Berufsschulpflicht kommen erfahrungsgemäß genau dann, wenn es schnell gehen muss: bei der ersten Blockwoche, beim ersten Krankheitstag oder wenn der Betrieb nach einem kurzen Schultag anruft. Und wenn du deinen nächsten Schultag gleich sauber dokumentieren willst, geht das in wenigen Minuten mit dem KI-Generator.

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