Ausbildungsbegleitende Hilfen: abH hieß es bis 2021, heute Assistierte Ausbildung — bewilligt wird bei der Agentur für Arbeit

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Nachhilfe auf Kosten der Agentur für Arbeit

Ausbildungsbegleitende Hilfen — kurz abH — sind Nachhilfe, Lernbegleitung und sozialpädagogische Unterstützung während deiner laufenden Ausbildung, bezahlt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Für dich und für deinen Betrieb kostet das nichts.

Eine Sache vorweg, weil sie sonst für Verwirrung sorgt: Den eigenen Namen „ausbildungsbegleitende Hilfen” gibt es offiziell nicht mehr. Die Förderung selbst schon. Sie steckt heute in der Assistierten Ausbildung — und wenn du nach abH suchst, suchst du das Richtige, nur unter einem alten Titel.

Ausbildungsbegleitende Hilfen heißen heute Assistierte Ausbildung

Bis 2021 war abH ein eigenes Instrument mit eigenem Paragrafen. Seit der Zusammenlegung trägt § 75 SGB III die Überschrift „Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung”. Die Rechtsgrundlage der Assistierten Ausbildung sind heute die §§ 74, 75 und 75a SGB III, beim Jobcenter zusätzlich § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II.

Praktisch heißt das für dich:

  • Der Begriff lebt weiter. Viele Kammern, Bildungsträger und Beratungsstellen schreiben nach wie vor „abH” auf ihre Seiten, weil ihn alle kennen.
  • Die Leistung gehört zur „begleitenden Phase”. Das ist der zweite Teil der Assistierten Ausbildung — der Teil, der greift, wenn du schon einen Ausbildungsvertrag hast. Der erste Teil, die Vorphase, hilft beim Finden eines Ausbildungsplatzes und ist hier nicht gemeint.
  • Regional läuft es als „AsA flex”. Dieselbe Sache, andere Abkürzung.

Wenn du im Beratungsgespräch „abH” sagst, versteht dich niemand falsch. Auf dem Antrag steht am Ende trotzdem Assistierte Ausbildung.

Was bei ausbildungsbegleitenden Hilfen bezahlt wird

Die begleitende Phase umfasst laut § 75 Abs. 2 SGB III vier Bausteine:

  1. Sozialpädagogische Begleitung — eine Ansprechperson für alles, was neben dem Fachlichen schiefläuft.
  2. Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses — Hilfe bei Konflikten im Betrieb, Vermittlung zwischen dir und der Ausbildungsleitung.
  3. Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten — der klassische Stützunterricht, also Nachhilfe in Deutsch, Mathe oder Fachrechnen.
  4. Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse — gezielte Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung.

Du musst dich nicht für einen Baustein entscheiden. Welche Elemente du bekommst, legt die Agentur für Arbeit nach dem Beratungsgespräch mit dem Bildungsträger fest und prüft regelmäßig nach, ob es noch passt. Der Träger stimmt die Unterstützung außerdem mit deinem Betrieb ab — dein Ausbilder weiß also davon, und das ist so vorgesehen.

Dein Betrieb bleibt für die Ausbildung selbst zuständig. abH nimmt ihm keine Verantwortung ab und ersetzt keine Unterweisung.

Wer ausbildungsbegleitende Hilfen bekommt

Gefördert werden junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Ausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder bei denen absehbar Schwierigkeiten bestehen, sie abzuschließen. Für die begleitende Phase muss einer dieser Fälle auf dich zutreffen:

  • Du hast einen Ausbildungsvertrag und brauchst Unterstützung, um die Ausbildung zu Ende zu bringen.
  • Du machst eine Einstiegsqualifizierung und brauchst dort Hilfe.
  • Du hast deine Ausbildung mit AsA abgeschlossen und findest keinen Job oder hast Probleme im neuen Betrieb.
  • Du hast die Ausbildung vorzeitig beendet und suchst einen neuen Betrieb oder eine andere Ausbildung.

Ein Schwerbehindertenausweis, ein Migrationshintergrund oder ein bestimmter Schulabschluss sind keine Voraussetzung. Es zählt der konkrete Unterstützungsbedarf, und den stellt die Berufsberatung im Einzelfall fest. Ob und in welchem Umfang deine Agentur vor Ort fördert, entscheidet sie selbst — deshalb lohnt das Gespräch auch dann, wenn du dir unsicher bist.

So beantragst du abH — drei Schritte

Einen Papierantrag zum Download gibt es nicht. Der Weg führt immer über ein Gespräch:

  1. Termin bei der Berufsberatung vereinbaren. Zuständig ist die Agentur für Arbeit; beziehst du Bürgergeld, ist es deine Integrationsfachkraft im Jobcenter.
  2. Beraten lassen. Ihr klärt gemeinsam, ob die Assistierte Ausbildung passt, welche Bausteine du brauchst und welche Unterlagen nötig sind. Nimm, falls vorhanden, deinen Ausbildungsvertrag und deine Berufsschulzeugnisse mit.
  3. Dokumente einreichen. Das geht über den Upload-Service im Benutzerkonto der Agentur — Handyfotos sind erlaubt, maximal 9 MB je Datei — oder per Post. Bist du unter 18, müssen deine Eltern unterschreiben.

So formulierst du dein Anliegen

Der häufigste Grund, warum ein Gespräch im Nichts endet: zu vage. Zwei Varianten derselben Lage:

  • Schwach: „Die Ausbildung läuft irgendwie nicht so gut.”
  • Gut: „In der Berufsschule habe ich in Fachrechnen und Technologie jeweils eine Fünf, die Zwischenprüfung ist im Frühjahr. Im Betrieb komme ich klar, aber die Theorie hole ich allein nicht auf.”

Die zweite Version nennt Fach, Note, Zeitdruck und Abgrenzung zum Betrieb. Damit kann die Beratung sofort etwas anfangen. Schreib dir die drei Sätze vorher auf — im Gespräch fällt es leichter.

Wie lange die Förderung läuft

Es gibt keine feste Höchstdauer. Die Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf und kann bei Bedarf von Anfang bis Ende deiner Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung laufen. Sie kann aber auch nur ein Fenster abdecken — etwa Nachhilfe in den Wochen vor der Prüfung. Die Agentur überprüft regelmäßig, ob die Elemente noch erforderlich sind.

Was abH nicht ist

Drei Förderungen werden regelmäßig verwechselt:

Was es leistet Wo du es beantragst
abH / Assistierte Ausbildung Nachhilfe, Begleitung, Prüfungsvorbereitung Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt Agentur für Arbeit
Nachteilsausgleich angepasste Prüfungsbedingungen Berufsschule und Kammer, getrennt

Die drei schließen sich nicht aus. Während einer Assistierten Ausbildung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Und wenn eine Beeinträchtigung deine Prüfung erschwert, ist der Nachteilsausgleich in der Ausbildung der richtige Weg — der läuft über andere Stellen und braucht einen eigenen Antrag.

Häufige Fehler

  1. Zu lange warten. Die Förderung soll das Ausbildungsverhältnis stabilisieren. Nach der Kündigung ist das schwerer als bei der zweiten Fünf.
  2. Beim Betrieb oder der Berufsschule anfragen. Beide können dich unterstützen, bewilligen aber nichts. Der Antrag gehört zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter.
  3. Nach einem Antragsformular suchen. Es gibt keins zum Ausdrucken. Der Einstieg ist der Beratungstermin.
  4. Ohne Unterlagen zum Termin gehen. Ausbildungsvertrag und Berufsschulzeugnisse sparen dir einen zweiten Termin.
  5. Denken, es kostet etwas. Beide Teile der Assistierten Ausbildung sind für dich und deinen Betrieb kostenlos.
  6. Das Berichtsheft liegen lassen. Nachhilfe hilft dir bei der Note, nicht bei der Prüfungszulassung. Der Ausbildungsnachweis läuft parallel weiter.

Nebenbei: das Berichtsheft läuft weiter

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Häufige Fragen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen

Gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen noch?
Ja. Der eigene Name ist 2021 entfallen, die Leistung steckt seither in der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung nach § 75 SGB III. Viele Kammern und Träger schreiben weiterhin „abH”.

Was kosten ausbildungsbegleitende Hilfen?
Nichts. Beide Teile der Assistierten Ausbildung sind für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe kostenlos, die Kosten trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Wer stellt den Antrag — ich oder mein Betrieb?
Du. Einstieg ist ein Beratungstermin bei der Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit oder bei deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter. Dein Betrieb wird eingebunden, bewilligt aber nichts.

Muss mein Ausbilder davon erfahren?
Ja. Der Bildungsträger stimmt die Unterstützung mit dem Ausbildungsbetrieb ab — das schreibt § 75 Abs. 4 SGB III so vor. Heimlich geht es nicht.

Bekomme ich abH auch bei einer schulischen Ausbildung?
Die begleitende Phase setzt ein betriebliches Ausbildungsverhältnis oder eine Einstiegsqualifizierung voraus. Bei rein schulischen Ausbildungen kommen andere Wege infrage — frag in der Berufsberatung nach, welche Unterstützung dort greift.

Wie lange dauert die Förderung?
So lange, wie der Bedarf besteht — im Extremfall von Ausbildungsbeginn bis zur Abschlussprüfung, oft aber nur für ein bestimmtes Fenster wie die Prüfungsvorbereitung.

Zum Schluss

Der wichtigste Satz dieses Artikels ist der kürzeste: Ruf an, bevor es brennt. Die Assistierte Ausbildung ist dafür gebaut, ein wackelndes Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren — und das gelingt bei zwei schlechten Noten deutlich leichter als nach einer Kündigung. Ein Beratungstermin verpflichtet dich zu nichts.

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Weitere Quellen: Assistierte Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Assistierten Ausbildung.

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