Ausbildungsvergütung 2026 – gesetzliche Mindestsätze nach Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung 2026: Was dir mindestens zusteht

Deine Ausbildungsvergütung ist keine Verhandlungssache nach Gefühl, sondern hat seit 2020 eine gesetzliche Untergrenze — und die kennen erstaunlich wenige Azubis. Wer 2026 eine duale Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 Euro brutto im Monat im ersten Ausbildungsjahr. Was darüber hinaus geht, hängt an deinem Vertrag, an der Branche und daran, ob dein Betrieb tarifgebunden ist. Dieser Artikel sortiert das der Reihe nach: die konkreten Zahlen, die Ausnahmen, und was du tun kannst, wenn auf deinem Konto weniger landet als erlaubt.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung mindestens?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird jedes Jahr neu festgesetzt. Für alle, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten diese monatlichen Mindestbeträge:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung 2026 Aufschlag
1. Ausbildungsjahr 724 Euro
2. Ausbildungsjahr 854 Euro + 18 %
3. Ausbildungsjahr 977 Euro + 35 %
4. Ausbildungsjahr 1.014 Euro + 40 %

Gegenüber 2025 ist das ein Plus von knapp 6,2 Prozent. Die Aufschläge für das zweite bis vierte Jahr sind gesetzlich fest verdrahtet — sie rechnen sich immer auf den Satz des ersten Ausbildungsjahres.

Die Zahlen sind Bruttobeträge. Was am Ende auf dem Konto ankommt, liegt je nach Steuerklasse und Sozialabgaben darunter. Alle Angaben stammen aus der Bekanntmachung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Warum dein Startjahr entscheidet

Hier verrechnen sich die meisten: Maßgeblich ist nicht das laufende Kalenderjahr, sondern das Jahr, in dem du angefangen hast. Deine Ausbildungsvergütung klettert also auf der Leiter deines Startjahrgangs weiter — sie springt nicht jedes Jahr auf die neue Tabelle.

Wer 2025 gestartet ist, für den gelten 682 Euro im ersten, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ein Azubi im zweiten Lehrjahr bekommt 2026 also mindestens 805 Euro — nicht 854. Das ist kein Fehler und keine Benachteiligung, sondern die Systematik des Gesetzes.

Für wen die Mindestvergütung gilt — und für wen nicht

Die Mindestausbildungsvergütung greift bei dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung. Das ist der klassische Weg: Vertrag mit einem Betrieb, dazu Berufsschule, Abschluss vor einer Kammer.

Nicht erfasst sind unter anderem rein schulische Ausbildungen — dort gelten je nach Beruf und Bundesland ganz eigene Regeln, teils ohne jede Vergütung, teils mit gesonderten gesetzlichen Vorgaben. Wenn du dir bei deinem Ausbildungsweg nicht sicher bist, hilft der Blick in unseren Artikel zum Berichtsheft in der schulischen Ausbildung, der die Systeme voneinander abgrenzt.

Wann ein Betrieb weniger zahlen darf

Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze — aber sie hat zwei gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, die du kennen solltest, bevor du dich über deinen Vertrag ärgerst.

1. Tarifgebundene Betriebe dürfen dem Tarifvertrag folgen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, darf ein tarifgebundener Betrieb sich danach richten. Das klingt paradox, ist aber so gewollt: Der Gesetzgeber räumt der ausgehandelten Tarifautonomie den Vorrang ein.

2. Nicht tarifgebundene Betriebe haben eine 20-Prozent-Grenze. Für sie gilt zusätzlich zur Mindestvergütung: Ihre Vergütung darf die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten.

In beiden Fällen lohnt der Blick in den Ausbildungsvertrag — dort muss stehen, welche Vergütung vereinbart ist und ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Was sonst noch zu den beiderseitigen Pflichten gehört, steht kompakt in Rechte und Pflichten eines Azubis.

Was die meisten Azubis tatsächlich bekommen

Die Mindestvergütung ist der Boden, nicht der Normalfall. Nach Berechnungen des BIBB wurde seit Einführung im Jahr 2020 nur für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im ersten Jahr eine Vergütung genau in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart.

Der weitaus größte Teil liegt deutlich darüber: In tarifgebundenen Betrieben lag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung 2024 über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 1.133 Euro brutto im Monat. Zwischen Branchen, Berufen und Regionen gibt es dabei erhebliche Unterschiede — Bau und Industrie liegen traditionell höher als Friseurhandwerk oder Gastronomie.

Praktisch heißt das: Wenn dir jemand 724 Euro als „gesetzlich in Ordnung” verkauft, ist das zwar formal richtig, aber es ist der untere Rand des Marktes. Ein Vergleich mit den Tarifsätzen deiner Branche lohnt sich, bevor du unterschreibst.

Zu wenig auf dem Konto? Diese Schritte helfen

  1. Vertrag herausholen. Welche Vergütung ist vereinbart, für welches Ausbildungsjahr, und wird ein Tarifvertrag genannt? Das ist die Grundlage jedes Gesprächs.
  2. Startjahr prüfen. Rechne mit der Tabelle deines Startjahres, nicht mit der aktuellen. Die meisten vermeintlichen Unterzahlungen lösen sich hier auf.
  3. Abrechnung gegenlesen. Brutto oder netto? Wurden Sachbezüge wie Verpflegung oder Unterkunft angerechnet? Das ist in bestimmten Grenzen zulässig und erklärt manche Differenz.
  4. Ausbildungsberatung der Kammer fragen. Die Beratung ist für Azubis kostenlos und neutral. Anlaufstellen findest du über die IHK und die Handwerkskammern.
  5. Gewerkschaft oder Jugendvertretung einschalten. Gibt es in deinem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, ist das der kürzeste Weg zu einer Klärung ohne Eskalation.

Das gilt übrigens genauso, wenn du regelmäßig länger arbeitest, als im Vertrag steht — wie Mehrarbeit zu behandeln ist und was davon ins Berichtsheft gehört, steht in Überstunden in der Ausbildung.

Häufige Fehler rund um die Ausbildungsvergütung

  1. Mit der aktuellen Tabelle statt mit dem Startjahr rechnen. Der häufigste Irrtum überhaupt.
  2. Brutto und netto verwechseln. Die gesetzlichen Sätze sind Bruttowerte; ausgezahlt wird weniger.
  3. Den Tarifvertrag ignorieren. Er kann sowohl deutlich mehr als auch — bei Tarifbindung — weniger vorsehen.
  4. Die Mindestvergütung für den Normalwert halten. Sie ist die Untergrenze, nicht der Marktpreis.
  5. Bei Unterzahlung sofort eskalieren. Erst rechnen, dann fragen, dann die Kammer einschalten. In dieser Reihenfolge löst sich das meiste geräuschlos.
  6. Die Ausbildungszeit nicht dokumentieren. Wer bei Streit über Arbeits- und Mehrarbeitszeiten kein sauber geführtes Berichtsheft vorlegen kann, argumentiert aus dem Gedächtnis.

Berichtsheft nebenbei erledigen

Das Berichtsheft hat mit deiner Ausbildungsvergütung direkt nichts zu tun — aber es ist der Nachweis darüber, was du in deiner Ausbildungszeit tatsächlich gemacht hast, und genau der wird bei Diskussionen um Arbeitszeiten oder Ausbildungsinhalte wichtig. Wenn dir dafür regelmäßig die Zeit fehlt, nimm den KI-Berichtsheft-Generator von Berichtsheftig: Beruf und Tätigkeiten eingeben, fertig formulierten Bericht als PDF herausbekommen. Wie ein sauberer Eintrag aussieht, zeigen die ausgefüllten Musterseiten nach Ausbildungsberuf; längere Ausarbeitungen findest du unter Fachberichte.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen, die 2026 beginnen: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr — jeweils brutto pro Monat.

Steigt meine Ausbildungsvergütung jedes Jahr automatisch?
Der gesetzliche Mindestbetrag steigt mit jedem Ausbildungsjahr um einen festen Prozentsatz (18, 35 und 40 Prozent auf den Satz des ersten Jahres). Ob dein Betrieb darüber hinaus erhöht, hängt vom Vertrag oder Tarifvertrag ab.

Darf mein Betrieb weniger als die Mindestvergütung zahlen?
In zwei Fällen ja: wenn ein anwendbarer Tarifvertrag einen niedrigeren Satz vorsieht und der Betrieb tarifgebunden ist, oder — bei nicht tarifgebundenen Betrieben — solange die Vergütung die branchen- und regionsüblichen Tarifsätze um höchstens 20 Prozent unterschreitet.

Gilt die Mindestvergütung auch in der Teilzeitausbildung?
Bei einer Ausbildung in Teilzeit darf die Vergütung entsprechend der verkürzten Arbeitszeit anteilig gekürzt werden. Die konkrete Berechnung klärst du am besten mit deiner Kammer.

Was ist, wenn ich meine Ausbildung verkürze?
Für das Ausbildungsjahr, in dem du dich befindest, gilt der jeweilige Satz. Wird verkürzt, rutschst du entsprechend früher in das nächste Ausbildungsjahr — und damit in den höheren Betrag.

Der wichtigste Tipp zum Schluss

Nimm dir einmal zehn Minuten für drei Dinge: Wann hast du angefangen, welcher Betrag steht in deinem Vertrag, und wird dort ein Tarifvertrag genannt? Mit diesen drei Angaben kannst du in zwei Minuten selbst ausrechnen, ob deine Ausbildungsvergütung stimmt — und musst dich nicht auf Aussagen im Pausenraum verlassen.

Setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite. Wenn im Januar die nächsten Sätze bekannt gegeben werden, weißt du dann sofort, ob sie dich betreffen — und kannst dich in der Zwischenzeit auf das konzentrieren, was schneller erledigt ist als eine Gehaltsdiskussion: dein Berichtsheft mit KI.

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