Ausbildungsvergütung 2026 – gesetzliche Mindestsätze nach Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung 2026 und 2027: Was dir mindestens zusteht

Deine Ausbildungsvergütung ist keine Verhandlungssache nach Gefühl, sondern hat seit 2020 eine gesetzliche Untergrenze — und die ist für 2027 gerade neu festgesetzt worden. Wer 2026 eine duale Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 Euro brutto im Monat im ersten Ausbildungsjahr; wer 2027 anfängt, auf 764 Euro. Was darüber hinaus geht, hängt an deinem Vertrag, an der Branche und daran, ob dein Betrieb tarifgebunden ist. Dieser Artikel sortiert das der Reihe nach: die konkreten Zahlen für beide Jahrgänge, was davon netto übrig bleibt, die Ausnahmen, und was du tun kannst, wenn auf deinem Konto weniger landet als erlaubt.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung mindestens?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird jedes Jahr neu festgesetzt. Entscheidend ist dabei das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt — nicht das laufende Kalenderjahr.

Ausbildungsbeginn 2027 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 7. Oktober 2026):

Ausbildungsjahr Mindestvergütung Aufschlag
1. Ausbildungsjahr 764 Euro —
2. Ausbildungsjahr 902 Euro + 18 %
3. Ausbildungsjahr 1.031 Euro + 35 %
4. Ausbildungsjahr 1.070 Euro + 40 %

Ausbildungsbeginn 2026:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung Aufschlag
1. Ausbildungsjahr 724 Euro —
2. Ausbildungsjahr 854 Euro + 18 %
3. Ausbildungsjahr 977 Euro + 35 %
4. Ausbildungsjahr 1.014 Euro + 40 %

Von 2026 auf 2027 steigt der Satz im ersten Lehrjahr um knapp 5,6 Prozent. Die Aufschläge für das zweite bis vierte Jahr sind im BBiG fest verdrahtet — sie rechnen sich immer auf den Satz des ersten Ausbildungsjahres deines Startjahrgangs. Alle Angaben sind Bruttobeträge und stammen aus der Bekanntmachung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Warum dein Startjahr entscheidet

Hier verrechnen sich die meisten: Maßgeblich ist das Jahr, in dem du angefangen hast. Deine Ausbildungsvergütung klettert auf der Leiter deines Startjahrgangs weiter — sie springt nicht jedes Jahr auf die neue Tabelle.

Wer 2025 gestartet ist, für den gelten 682 Euro im ersten, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ein Azubi im zweiten Lehrjahr bekommt 2026 also mindestens 805 Euro — nicht 854. Und wer 2026 anfängt, bleibt auch 2027 bei der 724-Euro-Leiter, obwohl dann schon 764 Euro bekannt gegeben sind. Das ist kein Fehler und keine Benachteiligung, sondern die Systematik des Gesetzes.

Für wen die Mindestvergütung gilt — und für wen nicht

Die Mindestausbildungsvergütung greift bei dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung. Das ist der klassische Weg: Vertrag mit einem Betrieb, dazu Berufsschule, Abschluss vor einer Kammer.

Nicht erfasst sind unter anderem rein schulische Ausbildungen — dort gelten je nach Beruf und Bundesland ganz eigene Regeln, teils ohne jede Vergütung, teils mit gesonderten gesetzlichen Vorgaben. Wenn du dir bei deinem Ausbildungsweg nicht sicher bist, hilft der Blick in unseren Artikel zum Berichtsheft in der schulischen Ausbildung, der die Systeme voneinander abgrenzt. Bei einer Teilzeitausbildung darf die Vergütung entsprechend der verkürzten Arbeitszeit anteilig gekürzt werden.

Wann ein Betrieb weniger zahlen darf als die Mindestvergütung

Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze — aber sie hat zwei gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, die du kennen solltest, bevor du dich über deinen Vertrag ärgerst.

1. Tarifgebundene Betriebe dürfen dem Tarifvertrag folgen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, darf ein tarifgebundener Betrieb sich danach richten. Das klingt paradox, ist aber so gewollt: Der Gesetzgeber räumt der ausgehandelten Tarifautonomie den Vorrang ein. In der Praxis liegen Tarifverträge fast immer deutlich über dem Mindestsatz — die Ausnahme hilft also selten dem Betrieb und schadet selten dir.

2. Nicht tarifgebundene Betriebe haben eine 20-Prozent-Grenze. Sie müssen mindestens die Mindestausbildungsvergütung zahlen. Zusätzlich darf ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Beide Grenzen gelten gleichzeitig: Die höhere von beiden ist die, die für dich zählt.

In beiden Fällen lohnt der Blick in den Ausbildungsvertrag — dort muss stehen, welche Vergütung vereinbart ist und ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Was sonst noch zu den beiderseitigen Pflichten gehört, steht kompakt in Rechte und Pflichten eines Azubis.

Brutto und netto: was von der Ausbildungsvergütung übrig bleibt

Die gesetzlichen Sätze sind Bruttobeträge. Auf dem Konto landet weniger, und zwar aus zwei Töpfen: Sozialabgaben und Lohnsteuer.

Sozialabgaben zahlst du als Azubi mit. Dein Anteil setzt sich 2026 zusammen aus Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus dem Zusatzbeitrag deiner Kasse), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %). Unterm Strich sind das rund ein Fünftel deiner Bruttovergütung. Eine Besonderheit gibt es nur unterhalb der sogenannten Geringverdienergrenze von 325 Euro im Monat — dann trägt der Betrieb die Beiträge allein. Weil die Mindestvergütung weit darüber liegt, greift das praktisch nie.

Lohnsteuer zahlst du im ersten Lehrjahr meist gar keine. In Steuerklasse I bleibt Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei; der liegt 2026 bei 12.348 Euro im Jahr. Bei 764 Euro im Monat kommst du auf 9.168 Euro Jahresbrutto und liegst damit klar darunter.

So sieht die Rechnung für das erste Ausbildungsjahr mit Beginn 2027 aus:

Position Betrag
Bruttovergütung 764 Euro
− Sozialabgaben (rund 20 %) rund 155 Euro
− Lohnsteuer (Steuerklasse I) 0 Euro
= Netto, ungefähr rund 610 Euro

Das ist eine Orientierung, keine Abrechnung: Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und ab 23 Jahren der Beitragszuschlag für Kinderlose verschieben das Ergebnis um einige Euro. Verbindlich ist immer die Lohnabrechnung deines Betriebs. Erst in den oberen Ausbildungsjahren kann Lohnsteuer anfallen — 1.070 Euro im Monat ergeben 12.840 Euro im Jahr und liegen damit knapp über dem Grundfreibetrag.

Gute Nachricht dabei: Gezahlte Lohnsteuer holst du dir in vielen Fällen vollständig zurück. Wie das geht, steht in Steuererklärung für Azubis; wie du mit dem Betrag über den Monat kommst, in Finanzen in der Ausbildung.

Wenn die Vergütung zum Leben nicht reicht

Reicht die Ausbildungsvergütung nicht, ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der naheliegende nächste Schritt — ein Zuschuss der Agentur für Arbeit, der nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzungen und Antragsweg stehen in Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Was die meisten Azubis tatsächlich bekommen

Die Mindestvergütung ist der Boden, nicht der Normalfall. Nach Auswertungen des BIBB wurde seit Einführung im Jahr 2020 nur für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Jahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart.

Der weitaus größte Teil liegt deutlich darüber: In tarifgebundenen Betrieben lag die durchschnittliche Bruttomonatsvergütung 2025 über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 1.209 Euro. Zwischen Branchen, Berufen und Regionen gibt es dabei erhebliche Unterschiede — Bau und Industrie liegen traditionell höher als Friseurhandwerk oder Gastronomie.

Praktisch heißt das: Wenn dir jemand 724 Euro als „gesetzlich in Ordnung” verkauft, ist das zwar formal richtig, aber es ist der untere Rand des Marktes. Ein Vergleich mit den Tarifsätzen deiner Branche lohnt sich, bevor du unterschreibst.

Zu wenig auf dem Konto? Diese Schritte helfen

  1. Vertrag herausholen. Welche Vergütung ist vereinbart, für welches Ausbildungsjahr, und wird ein Tarifvertrag genannt? Das ist die Grundlage jedes Gesprächs.
  2. Startjahr prüfen. Rechne mit der Tabelle deines Startjahres, nicht mit der aktuellen. Die meisten vermeintlichen Unterzahlungen lösen sich hier auf.
  3. Brutto und netto trennen. Zieh von deinem Bruttosatz rund ein Fünftel ab, bevor du mit dem Kontoauszug vergleichst. Sonst suchst du einen Fehler, wo keiner ist.
  4. Abrechnung gegenlesen. Wurden Sachbezüge wie Verpflegung oder Unterkunft angerechnet? Das ist in bestimmten Grenzen zulässig und erklärt manche Differenz.
  5. Ausbildungsberatung der Kammer fragen. Die Beratung ist für Azubis kostenlos und neutral. Anlaufstellen findest du über die IHK und die Handwerkskammern.
  6. Gewerkschaft oder Jugendvertretung einschalten. Gibt es in deinem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, ist das der kürzeste Weg zu einer Klärung ohne Eskalation.

Das gilt übrigens genauso, wenn du regelmäßig länger arbeitest, als im Vertrag steht — wie Mehrarbeit zu behandeln ist und was davon ins Berichtsheft gehört, steht in Überstunden in der Ausbildung.

Häufige Fehler rund um die Ausbildungsvergütung

  1. Mit der aktuellen Tabelle statt mit dem Startjahr rechnen. Der häufigste Irrtum überhaupt — und mit den neuen 2027er-Sätzen wird er gerade wieder häufiger.
  2. Brutto und netto verwechseln. Die gesetzlichen Sätze sind Bruttowerte; ausgezahlt wird rund ein Fünftel weniger.
  3. Den Tarifvertrag ignorieren. Er kann sowohl deutlich mehr als auch — bei Tarifbindung — weniger vorsehen.
  4. Die Mindestvergütung für den Normalwert halten. Sie ist die Untergrenze, nicht der Marktpreis.
  5. Bei Unterzahlung sofort eskalieren. Erst rechnen, dann fragen, dann die Kammer einschalten. In dieser Reihenfolge löst sich das meiste geräuschlos.
  6. Die Ausbildungszeit nicht dokumentieren. Wer bei Streit über Arbeits- und Mehrarbeitszeiten kein sauber geführtes Berichtsheft vorlegen kann, argumentiert aus dem Gedächtnis.

Berichtsheft nebenbei erledigen

Das Berichtsheft hat mit deiner Ausbildungsvergütung direkt nichts zu tun — aber es ist der Nachweis darüber, was du in deiner Ausbildungszeit tatsächlich gemacht hast, und genau der wird bei Diskussionen um Arbeitszeiten oder Ausbildungsinhalte wichtig. Wenn dir dafür regelmäßig die Zeit fehlt, nimm den KI-Berichtsheft-Generator von Berichtsheftig: Beruf und Tätigkeiten eingeben, fertig formulierten Bericht als PDF herausbekommen. Wie ein sauberer Eintrag aussieht, zeigen die ausgefüllten Musterseiten nach Ausbildungsberuf; längere Ausarbeitungen findest du unter Fachberichte.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?
Für Ausbildungen, die 2027 beginnen: 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr — jeweils brutto pro Monat.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen mit Beginn in 2026: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr, ebenfalls brutto.

Gilt für mich die neue Ausbildungsvergütung 2027, wenn ich 2026 angefangen habe?
Nein. Maßgeblich ist dein Startjahr: Wer 2026 begonnen hat, rechnet dauerhaft mit der 724-Euro-Leiter, auch nach dem 1. Januar 2027.

Wie viel bleibt netto von der Ausbildungsvergütung?
Rund ein Fünftel geht für Sozialabgaben ab. Lohnsteuer fällt im ersten Lehrjahr in Steuerklasse I in der Regel nicht an, weil das Jahresbrutto unter dem Grundfreibetrag liegt. Aus 764 Euro brutto werden damit ungefähr 610 Euro netto.

Darf mein Betrieb weniger als die Mindestvergütung zahlen?
In zwei Fällen ja: wenn ein anwendbarer Tarifvertrag einen niedrigeren Satz vorsieht und der Betrieb tarifgebunden ist, oder — bei nicht tarifgebundenen Betrieben — solange die Vergütung die branchen- und regionsüblichen Tarifsätze um höchstens 20 Prozent unterschreitet.

Steigt meine Ausbildungsvergütung jedes Jahr automatisch?
Der gesetzliche Mindestbetrag steigt mit jedem Ausbildungsjahr um einen festen Prozentsatz (18, 35 und 40 Prozent auf den Satz des ersten Jahres). Ob dein Betrieb darüber hinaus erhöht, hängt vom Vertrag oder Tarifvertrag ab.

Der wichtigste Tipp zum Schluss

Nimm dir einmal zehn Minuten für drei Dinge: Wann hast du angefangen, welcher Betrag steht in deinem Vertrag, und wird dort ein Tarifvertrag genannt? Mit diesen drei Angaben kannst du in zwei Minuten selbst ausrechnen, ob deine Ausbildungsvergütung stimmt — und musst dich nicht auf Aussagen im Pausenraum verlassen.

Setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite. Die Sätze für 2028 werden voraussichtlich im Herbst 2027 bekannt gegeben; dann weißt du sofort, ob sie dich betreffen — und kannst dich in der Zwischenzeit auf das konzentrieren, was schneller erledigt ist als eine Gehaltsdiskussion: dein Berichtsheft mit KI.

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