Steuererklärung als Azubi – absetzbare Posten eines Ausbildungsjahres

Steuererklärung als Azubi: was du absetzen kannst

Eine Steuererklärung als Azubi klingt nach Papierkram für Leute mit Eigenheim und Lebensversicherung – dabei ist sie für viele Auszubildende der schnellste Weg zu ein paar hundert Euro zurück. Der Grund ist simpel: Du fährst jeden Tag zur Arbeit und zur Berufsschule, du kaufst Arbeitskleidung und Fachbücher, du zahlst Prüfungsgebühren. All das sind Kosten, die mit deinem Job zusammenhängen – und genau die interessieren das Finanzamt.

Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wenn es bei dir um größere Beträge geht oder deine Lage ungewöhnlich ist, frag einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung. Die Grundlagen kannst du aber selbst verstehen – und danach in einer Stunde erledigen.

Lohnt sich die Steuererklärung als Azubi überhaupt?

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, ob dein Betrieb überhaupt Lohnsteuer einbehalten hat.

Schau auf deine Lohnabrechnung oder auf die Lohnsteuerbescheinigung, die du am Jahresende bekommst. Steht dort bei „einbehaltene Lohnsteuer” eine Null, gibt es auch nichts zurückzuholen – man kann sich kein Geld erstatten lassen, das man nie gezahlt hat. Steht dort ein Betrag, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du einen Teil davon wiederbekommst.

Der Hintergrund: Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. 2026 liegt er bei 12.348 Euro im Jahr. Viele Azubis liegen im ersten Lehrjahr darunter und zahlen ohnehin keine Lohnsteuer. Wer im dritten Jahr, mit Schichtzulagen oder mit Überstunden darüber kommt, zahlt – und holt sich über die Erklärung oft einen guten Teil zurück. Wie sich die Beträge über die Lehrjahre entwickeln, steht ausführlich im Artikel zur Ausbildungsvergütung.

Ein zweiter Fall lohnt sich fast immer, selbst bei null gezahlter Lohnsteuer: der Verlustvortrag. Dazu weiter unten mehr.

Der Hebel heißt Werbungskosten – und 1.230 Euro

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit deinem Job zusammenhängen. Das Finanzamt zieht dir automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, ohne dass du irgendetwas nachweisen musst. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag steckt schon in deiner monatlichen Lohnabrechnung.

Daraus folgt die wichtigste Regel für deine Steuererklärung als Azubi:

Erst wenn deine echten Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, bringt dir das Aufschreiben zusätzlich Geld.

Klingt nach viel. Ist es für Azubis aber oft nicht – weil die Fahrtkosten allein schon einen großen Teil davon fressen. Genau deshalb lohnt es sich, einmal ehrlich zusammenzurechnen, statt es pauschal abzuhaken.

Für 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, den Pauschbetrag anzuheben. Verlass dich beim Rechnen aber auf den Wert, der für dein jeweiliges Steuerjahr tatsächlich gilt – die Steuerprogramme setzen ihn automatisch richtig ein.

Diese Posten kannst du als Azubi absetzen

Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

Dein Ausbildungsbetrieb ist in aller Regel deine erste Tätigkeitsstätte. Für den Weg dorthin gilt die Entfernungspauschale: Du setzt die einfache Strecke an, also nur den Hinweg, dafür für jeden Arbeitstag.

Seit dem 1. Januar 2026 sind das 0,38 Euro je Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, danach 0,38 Euro) ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 weggefallen. Für ältere Steuerjahre, die du noch nachreichst, gilt weiterhin die alte Staffelung.

Wichtig: Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß – der Kilometersatz bleibt gleich.

Fahrten zur Berufsschule – die zählen doppelt

Hier machen die meisten Azubis Geld liegen. Die Berufsschule ist normalerweise nicht deine erste Tätigkeitsstätte, sondern ein auswärtiger Ausbildungsort. Dafür gelten die Reisekosten-Regeln: Du setzt Hin- und Rückweg an, also die tatsächlich gefahrenen Kilometer, mit 0,30 Euro je Kilometer.

An Tagen, an denen du morgens in der Schule warst und nachmittags noch in den Betrieb bist, darfst du beides nebeneinander ansetzen.

Und jetzt der praktische Teil: Du musst belegen können, an welchen Tagen du in der Berufsschule warst. Dein Berichtsheft ist dafür der naheliegendste Nachweis – dort steht der Berufsschulunterricht ohnehin drin, wenn du es sauber führst. Wie das aussieht, steht im Artikel zur Berufsschulpflicht, und wer noch unsicher ist, wie viel überhaupt ins Heft gehört, findet fertige Muster nach Beruf zum Vergleich.

Arbeitsmittel

Alles, was du überwiegend für die Ausbildung brauchst und selbst bezahlst:

  • Werkzeug, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung (typische Berufskleidung, keine Alltagsklamotten)
  • Fachbücher, Tabellenbücher, Formelsammlungen
  • Schreibwaren, Taschenrechner, Ordner
  • Laptop oder Tablet, wenn du damit lernst – anteilig, wenn du es auch privat nutzt

Belege sammeln lohnt sich. Ein Schuhkarton oder ein Foto-Ordner auf dem Handy reicht völlig.

Prüfungs- und Kammergebühren

Anmeldegebühren zur Zwischen- und Abschlussprüfung, Kosten für Prüfungsmaterial oder Gebühren für überbetriebliche Lehrgänge, die du selbst trägst, gehören ebenfalls dazu.

Auswärts wohnen

Wenn du für den Blockunterricht in einem Internat oder einer Zweitwohnung untergebracht bist und die Kosten selbst trägst, kann das als doppelte Haushaltsführung zählen. Das ist der Posten mit den meisten Sonderregeln – hier lohnt sich die Rückfrage beim Lohnsteuerhilfeverein besonders.

Was nicht zählt

Alles, was dein Betrieb dir erstattet oder direkt bezahlt hat. Wenn die Firma dir die Sicherheitsschuhe stellt oder das Azubi-Ticket übernimmt, kannst du diese Kosten nicht noch einmal absetzen.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir eine Auszubildende im dritten Lehrjahr, 15 Kilometer zum Betrieb, 12 Kilometer zur Berufsschule:

Posten Rechnung Betrag
Fahrten zum Betrieb 160 Tage × 15 km × 0,38 € 912 €
Fahrten zur Berufsschule 60 Tage × 24 km × 0,30 € 432 €
Arbeitsmittel und Gebühren Belege gesammelt 250 €
Summe 1.594 €

Der Pauschbetrag hätte 1.230 Euro gebracht. Die tatsächlichen Kosten liegen 364 Euro darüber – und genau diese 364 Euro senken zusätzlich das zu versteuernde Einkommen. Was das an Erstattung bedeutet, hängt von deinem Steuersatz ab, aber es ist der Unterschied zwischen „hat sich nicht gelohnt” und „war eine gute Stunde Arbeit”.

Die Zahlen sind ein Beispiel, keine Zusage. Deine Strecke, deine Tage, deine Belege.

Verlustvortrag: wenn du gar keine Steuer gezahlt hast

Angenommen, du hast im ersten Lehrjahr keine Lohnsteuer gezahlt, hattest aber trotzdem 1.500 Euro Werbungskosten. Dann bringt dir die Erklärung sofort nichts – aber du kannst den Überhang als Verlust feststellen lassen und in ein späteres Jahr mitnehmen.

Sobald du dann Steuern zahlst, zum Beispiel nach der Übernahme, verrechnet das Finanzamt den alten Verlust und du bekommst mehr zurück. Dafür musst du in der Erklärung ausdrücklich die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beantragen. Das ist ein Häkchen, kein Aufwand – und es ist der Grund, warum sich die Erklärung auch im ersten Lehrjahr lohnen kann.

Fristen: bis wann du abgeben kannst

Es gibt zwei Fälle, und für Azubis ist meistens der zweite relevant.

Pflichtabgabe. Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist – etwa bei mehreren Jobs gleichzeitig, bestimmten Steuerklassenkombinationen oder Lohnersatzleistungen –, gilt der 31. Juli des Folgejahres.

Freiwillige Abgabe. Wer nicht verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Konkret heißt das: Im Jahr 2026 kannst du die Erklärungen für 2022, 2023, 2024 und 2025 noch nachreichen. Wer das erste Ausbildungsjahr damals hat liegen lassen, kann es also nachholen.

Abgeben kannst du kostenlos über ELSTER, das offizielle Portal der Steuerverwaltung. Wer es bequemer mag, nimmt eine Steuer-App oder einen Lohnsteuerhilfeverein – letzterer darf dich für einen Mitgliedsbeitrag beraten, was eine App nicht darf.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung als Azubi

  1. Gar nicht erst abgeben, weil „ich verdiene ja kaum was”. Genau dann greift der Verlustvortrag.
  2. Die Berufsschule wie den Betrieb behandeln. Für die Schule zählen Hin- und Rückweg, nicht nur die einfache Strecke. Das ist bei Blockunterricht schnell ein dreistelliger Betrag.
  3. Keine Nachweise über die Berufsschultage. Wenn das Finanzamt nachfragt und du nichts vorlegen kannst, fällt der Posten weg. Ein sauber geführtes Berichtsheft löst das nebenbei mit.
  4. Erstattete Kosten trotzdem ansetzen. Was der Betrieb zahlt, ist für dich kein Aufwand.
  5. Belege wegwerfen. Sammle sie fortlaufend, statt im Januar in Panik zu suchen.
  6. Die vier Jahre verstreichen lassen. Am 31. Dezember ist ein Steuerjahr endgültig durch.

Das Berichtsheft macht die Steuererklärung leichter

Klingt nach zwei völlig verschiedenen Themen, hängt aber zusammen: Wer sein Berichtsheft ordentlich führt, hat am Jahresende automatisch eine Übersicht, an welchen Tagen er im Betrieb, in der Berufsschule oder im überbetrieblichen Lehrgang war. Genau diese Aufteilung brauchst du für die Fahrtkosten.

Wenn dir das Schreiben schwerfällt oder du im Rückstand bist, hilft der KI-Generator von Berichtsheftig: Du gibst deinen Beruf und deine Tätigkeiten ein, das Werkzeug macht daraus einen sauber formulierten Bericht als PDF. Für längere Monats- und Fachberichte gibt es passende Fachbericht-Beispiele nach Beruf, und einen Überblick über das ganze Thema findest du auf der Startseite zum Berichtsheft mit KI.

Häufige Fragen zur Steuererklärung als Azubi

Muss ich als Azubi eine Steuererklärung machen?
In den meisten Fällen nicht. Eine Pflicht entsteht erst durch bestimmte Konstellationen, etwa mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig oder bestimmte Steuerklassenkombinationen. Freiwillig abgeben darfst du trotzdem immer – und genau das ist meistens der Punkt.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Das hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde und wie weit deine Werbungskosten über 1.230 Euro liegen. Pauschale Versprechen von „durchschnittlich X Euro” helfen dir nicht weiter – rechne mit deinen eigenen Kilometern.

Zählt der Weg zur Berufsschule wirklich doppelt?
Die Berufsschule gilt in der Regel als auswärtiger Ausbildungsort, deshalb werden Hin- und Rückfahrt angesetzt. Für den Ausbildungsbetrieb als erste Tätigkeitsstätte gilt dagegen nur die einfache Entfernung.

Kann ich die Steuererklärung noch für frühere Jahre machen?
Freiwillig ja, bis zu vier Jahre rückwirkend. Im Jahr 2026 sind das die Jahre 2022 bis 2025.

Brauche ich dafür einen Steuerberater?
Für eine normale Azubi-Erklärung meistens nicht. ELSTER ist kostenlos, Steuer-Apps führen dich durch die Fragen. Ein Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich, wenn es um Sonderfälle wie doppelte Haushaltsführung geht.

Zum Schluss

Setz dir einen Termin: einmal im Januar, eine Stunde, Belege raus, Kilometer zusammenrechnen. Mehr ist es nicht. Und leg dir diesen Artikel als Lesezeichen weg, damit du im nächsten Januar nicht wieder von vorn suchen musst.

Wenn dir beim Nachweis der Berufsschultage auffällt, dass dein Berichtsheft Lücken hat: Das lässt sich aufholen. Der KI-Generator hilft dir dabei, aus Stichpunkten wieder brauchbare Einträge zu machen.

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