Teilzeitausbildung beantragen: Antrag, Dauer und Vergütung

Teilzeitausbildung beantragen: Antrag, Dauer und Vergütung

Eine Teilzeitausbildung beantragen darfst du seit Anfang 2020 ohne jede Begründung – du musst also weder ein Kind betreuen noch einen Angehörigen pflegen, um kürzere Tage oder eine kürzere Woche zu bekommen. Das steht so in § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Trotzdem kennen viele Azubis die Regel nicht, und noch mehr scheitern daran, dass sie den Antrag an der falschen Stelle stellen. Hier steht, wer zustimmen muss, wie stark du kürzen darfst und was mit Ausbildungsdauer, Vergütung und deinem Berichtsheft passiert.

Wer eine Teilzeitausbildung beantragen kann

Die kurze Antwort: alle. § 7a Abs. 1 BBiG sagt schlicht, dass die Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden kann – ohne Bedingung, ohne Zielgruppe, ohne Nachweis eines Grundes.

Das war früher anders. Bis Ende 2019 brauchte es ein „berechtigtes Interesse”, in der Praxis fast immer ein eigenes Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger. Diese Hürde ist weg. Typische Gründe heute:

  • Kinderbetreuung oder Pflege in der Familie – oft im Anschluss an eine Elternzeit in der Ausbildung
  • eine chronische Erkrankung oder Beeinträchtigung, die volle Tage schwer macht
  • Leistungssport, ein zweiter Job oder eine ehrenamtliche Verpflichtung
  • ein langer Schulweg in Kombination mit Schichtbetrieb

Wichtig ist der Unterschied zwischen dürfen und bekommen: Ein einseitiges Recht auf Teilzeit gibt dein Ausbildungsvertrag nicht her. Teilzeit wird vereinbart, nicht verfügt. Dein Betrieb muss mitziehen.

Wie stark du kürzen darfst

Du kannst die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit kürzen – also entweder jeden Tag kürzer arbeiten oder ganze Tage freihalten. Die Grenze ist in beiden Fällen dieselbe: Die Kürzung darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7a Abs. 1 BBiG).

Zwei Beispiele aus einer 40-Stunden-Woche:

Modell Umsetzung Kürzung
Kürzere Tage 5 Tage à 6 Stunden = 30 Std. 25 %
Ganze Tage frei 4 Tage à 8 Stunden = 32 Std. 20 %
Maximum 20 Std. pro Woche 50 %

Die Teilzeit muss übrigens nicht die ganze Ausbildung über gelten. Der Vertrag kann sie auch nur für einen bestimmten Zeitraum vorsehen – etwa für zwölf Monate rund um eine Elternzeit. Danach geht es in Vollzeit weiter.

Verlängert sich die Ausbildung dadurch?

In der Regel ja, aber nicht unbegrenzt. Die Dauer verlängert sich „entsprechend”, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Vollzeitdauer (§ 7a Abs. 2 BBiG). Aus drei Jahren können also maximal viereinhalb werden; gerechnet wird auf ganze Monate abgerundet.

Und es gibt eine Klausel, die selten jemand kennt: Auf dein Verlangen verlängert sich die Ausbildungsdauer auch über diese Höchstdauer hinaus – bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung (§ 7a Abs. 3 BBiG). Du landest also nicht in einer Lücke, nur weil dein Vertrag vier Monate vor dem nächsten Prüfungstermin endet.

Umgekehrt geht es auch: Teilzeit und Verkürzung schließen sich nicht aus. § 7a Abs. 4 BBiG erlaubt ausdrücklich, den Antrag auf Eintragung der Teilzeit mit einem Verkürzungsantrag nach § 8 Abs. 1 BBiG zu verbinden. Wenn du zum Beispiel Abitur mitbringst, kann beides in einem Aufwasch laufen. Wie die Verkürzung im Detail funktioniert, steht in unserem Artikel Ausbildung verkürzen.

Was mit deiner Vergütung passiert

Hier wird es konkret, und die Regel ist fairer, als viele befürchten. Dein Betrieb darf die Vergütung kürzen – aber nur bis zu einer klaren Grenze: Die prozentuale Kürzung der Vergütung darf nicht höher sein als die prozentuale Kürzung deiner Arbeitszeit (§ 17 Abs. 5 BBiG).

Rechenbeispiel: Du gehst von 40 auf 30 Wochenstunden, kürzt also um 25 Prozent. Dann darf auch die Vergütung um höchstens 25 Prozent sinken. Bei 1.000 Euro brutto wären das mindestens 750 Euro. Weniger ist nicht mehr „angemessen” im Sinne des Gesetzes.

Zwei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden:

  • Die Kürzung ist eine Kann-Regelung. Manche Betriebe zahlen freiwillig voll weiter – fragen kostet nichts.
  • Für die verlängerte Zeit am Ende muss die Vergütung nicht weiter ansteigen (§ 17 Abs. 5 Satz 3 BBiG). Wer also ein halbes Jahr dranhängt, bleibt in der Regel auf dem Satz des letzten Ausbildungsjahres.

Wie sich die Vergütung über die Ausbildungsjahre normalerweise entwickelt, haben wir in Ausbildungsvergütung aufgeschrieben.

Teilzeitausbildung beantragen: der Weg in drei Schritten

Der häufigste Fehler ist, direkt bei der Kammer anzurufen. Der Weg läuft anders herum – und jede Station schaltet die nächste frei.

Schritt 1: Mit dem Betrieb sprechen. Teilzeit wird im Ausbildungsvertrag vereinbart, also braucht es das Ja deines Ausbildungsbetriebs. Geh mit einem konkreten Vorschlag rein, nicht mit einer offenen Frage: gewünschte Stundenzahl, gewünschte Verteilung über die Woche, Zeitraum, ab wann. Wer sagt „ich schaffe vier Tage à acht Stunden ab dem 1. März” bekommt eher ein Ja als wer fragt „geht irgendwie weniger?”.

Schritt 2: Den Vertrag ändern. Die Teilzeit gehört schriftlich in den Berufsausbildungsvertrag – entweder für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen genau benannten Zeitraum. In der Regel macht der Betrieb dafür eine Vertragsänderung oder einen Zusatz, in dem die neue tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit steht.

Schritt 3: Die Kammer trägt es ein. Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragt der Betrieb, nicht du – und zwar unverzüglich. Das gilt nach § 36 Abs. 1 BBiG ausdrücklich auch bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts, und eine geänderte Ausbildungszeit ist so eine Änderung. Erst wenn die Änderung eingetragen ist, stimmen auch Prüfungstermin und Ausbildungsende in den Papieren deiner Kammer.

Dauer und Formulare unterscheiden sich je nach zuständiger Stelle. Die konkreten Vordrucke findest du bei deiner IHK oder deiner Handwerkskammer; einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Berufsschule und Berichtsheft laufen normal weiter

Zwei Dinge ändern sich durch die Teilzeit nicht:

Die Berufsschulpflicht bleibt bestehen. Du besuchst denselben Unterricht wie deine Klasse in Vollzeit – Teilzeit kürzt die Zeit im Betrieb, nicht die in der Schule. Das ist beim Planen der freien Tage der wichtigste Fixpunkt: Schultage sind gesetzt.

Und der Ausbildungsnachweis bleibt Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG führst du ihn schriftlich oder elektronisch weiter, Woche für Woche, unabhängig von der Stundenzahl. Dein Betrieb muss dir außerdem Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG) – auch an kurzen Tagen. Wie du freie Tage kennzeichnest und mit Vorlagen umgehst, die fünf volle Tage vorsehen, steht in Berichtsheft in der Teilzeitausbildung führen.

Häufige Fehler beim Antrag

  1. Zuerst bei der Kammer anfragen. Die Kammer trägt ein, was Betrieb und Azubi vereinbart haben – sie verordnet keine Teilzeit. Ohne das Ja des Betriebs passiert dort nichts.
  2. Die Vereinbarung nur mündlich treffen. „Wir machen das mal so” hält keiner Prüfungszulassung stand. Die Kürzung muss im Vertrag stehen.
  3. Mehr als die Hälfte kürzen wollen. Über 50 Prozent geht nicht – auch nicht mit Zustimmung aller Beteiligten.
  4. Die Berufsschultage verplanen. Wer sich ausgerechnet den Schultag freinimmt, hat nichts gewonnen und ein Problem mehr.
  5. Das verschobene Ausbildungsende vergessen. Prüfungsanmeldung, Vertragsende und Anschlussplanung verschieben sich mit. Trag dir das neue Datum sofort ein.
  6. Das Berichtsheft schleifen lassen. Kürzere Woche heißt nicht weniger Nachweispflicht. Es heißt nur weniger Zeilen pro Woche.

Berichtsheft in Teilzeit? Lass es dir erstellen

Gerade wenn deine Woche unregelmäßig aussieht – zwei lange Tage, ein kurzer, zwei frei – wird das Ausfüllen von Standardvorlagen schnell nervig. Der KI-Generator von Berichtsheftig fragt deinen Wochenplan Tag für Tag ab (Betrieb, Schule, frei, jeweils mit Stundenzahl) und erstellt daraus einen vollständigen Ausbildungsnachweis mit Berufsschulinhalten, Ferien und Stundenangaben. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Download als PDF und Word kostet einmalig 4,99 Euro pro Ausbildungsjahr – kein Abo.

Wenn du lieber siehst, wie ein fertig geführtes Heft in deinem Beruf aussieht, hilft ein Blick in die Musterberichtshefte; für ausgearbeitete Monats- und Fachberichte gibt es die Fachberichte.

Häufige Fragen zur Teilzeitausbildung

Kann mein Betrieb die Teilzeitausbildung ablehnen?
Ja. Teilzeit wird im Ausbildungsvertrag vereinbart, und dafür braucht es beide Seiten. Ein einseitiges Durchsetzungsrecht sieht das BBiG nicht vor. Wenn der Betrieb blockt, hilft oft die kostenlose Beratung durch die Ausbildungsberatung deiner Kammer – die kennt die Argumente und vermittelt.

Brauche ich einen Grund für die Teilzeitausbildung?
Nein. Seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 ist Teilzeit für alle Auszubildenden möglich. Die frühere Voraussetzung eines „berechtigten Interesses” ist entfallen.

Verlängert sich meine Ausbildung automatisch?
In der Regel ja, entsprechend der Kürzung – höchstens bis zum Eineinhalbfachen der Vollzeitdauer. Auf dein Verlangen kann sie sich darüber hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung verlängern.

Wird meine Vergütung gekürzt?
Sie darf gekürzt werden, aber höchstens um denselben Prozentsatz, um den deine Arbeitszeit sinkt. Kürzt du um 30 Prozent, darf die Vergütung um höchstens 30 Prozent sinken.

Kann ich später wieder in Vollzeit wechseln?
Das ist möglich, ist aber erneut eine Vertragsänderung: Betrieb einverstanden, schriftlich festhalten, Kammer informieren. Praktischer ist es deshalb, die Teilzeit von vornherein auf einen konkreten Zeitraum zu befristen, wenn absehbar ist, dass sie nicht die ganze Ausbildung über gelten soll.

Gilt das auch im Handwerk?
Ja. Für Ausbildungsverhältnisse im Handwerk gelten die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung; zuständige Stelle ist dort deine Handwerkskammer statt der IHK. Frag im Zweifel direkt bei deiner Kammer nach, welche Formulare sie erwartet.

Zum Schluss

Setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite, bevor du das Gespräch mit deinem Betrieb führst – die drei Schritte und die 50-Prozent-Grenze hast du dann parat. Und wenn die neue Woche steht, hol dir dein passendes Berichtsheft gleich mit: Wie du dein Berichtsheft mit KI erstellen lässt, zeigt dir die Startseite in unter einer Minute.

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