Rechte und Pflichten in der Ausbildung: was für dich gilt

Rechte und Pflichten in der Ausbildung: was für dich gilt

Rechte und Pflichten in der Ausbildung: was für dich gilt

Rechte und Pflichten in der Ausbildung stehen nicht im Kleingedruckten deines Vertrags, sondern zum größten Teil im Berufsbildungsgesetz (BBiG) – und zwar für beide Seiten. Du schuldest deinem Betrieb etwas, dein Betrieb schuldet dir etwas. Wer das kennt, diskutiert nicht mehr aus dem Bauch heraus, sondern kann sagen: „Das steht so im Gesetz.”

Dieser Überblick sortiert das Ganze in drei Blöcke: deine Rechte, deine Pflichten und die Pflichten deines Ausbildungsbetriebs. Am Ende weißt du, wo du nachschlagen kannst und an wen du dich wendest, wenn es hakt.

Kurz vorweg: Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden dein Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsordnung deines Berufs und ein möglicher Tarifvertrag. Bei echtem Ärger ist die Ausbildungsberatung deiner Kammer die richtige Adresse – sie ist für dich kostenlos.

Die Grundlage: dein Ausbildungsvertrag

Mit der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag entsteht ein gegenseitiges Verhältnis. Der Betrieb verpflichtet sich, dir einen Beruf beizubringen. Du verpflichtest dich, dir diesen Beruf beibringen zu lassen – das klingt banal, ist aber der Kern von § 13 BBiG.

Wichtig ist der Unterschied zu einem normalen Job: Du bist nicht in erster Linie Arbeitskraft, sondern Lernende oder Lernender. Deshalb darf dein Betrieb dir keine Aufgaben geben, die mit deiner Ausbildung nichts zu tun haben oder die dich körperlich überfordern. Aufräumen und Kaffee kochen gehören in Maßen zum Betriebsalltag – wenn das aber dein halber Arbeitstag ist, läuft etwas falsch.

Deine Rechte in der Ausbildung

Das sind die Punkte, die dir dein Betrieb schuldet. Die Paragrafen stehen dabei, damit du im Zweifel nachschlagen kannst.

Dein Recht Was das heißt Wo es steht
Ausbildung nach Plan Du wirst so ausgebildet, dass du das Ausbildungsziel erreichen kannst – entlang des Ausbildungsrahmenplans § 14 BBiG
Kostenlose Ausbildungsmittel Werkzeuge, Fachbücher und Material, die du für Ausbildung und Prüfung brauchst, zahlt der Betrieb § 14 BBiG
Freistellung Für Berufsschule, Prüfungen und überbetriebliche Lehrgänge musst du freigestellt werden – ohne dass du das nacharbeitest § 15 BBiG
Angemessene Vergütung Deine Vergütung muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr steigen; seit 2020 gibt es zusätzlich eine gesetzliche Mindestvergütung § 17 BBiG
Urlaub Mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (also rund 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche); unter 18 mehr, gestaffelt nach Alter BUrlG, § 19 JArbSchG
Zeugnis Am Ende bekommst du ein schriftliches Zeugnis – auf Wunsch mit Angaben zu Führung, Leistung und besonderen Fähigkeiten § 16 BBiG
Keine ausbildungsfremden Arbeiten Aufgaben, die dem Ausbildungszweck nicht dienen oder dich überfordern, darfst du ablehnen § 14 BBiG

Zwei Punkte werden besonders oft übersehen. Erstens die Freistellung: Ein Berufsschultag wird auf deine Arbeitszeit angerechnet, du musst ihn nicht „reinholen”. Zweitens der Urlaub – wie viel dir genau zusteht und wie du ihn beantragst, steht ausführlich im Artikel Urlaub in der Ausbildung.

Deine Pflichten in der Ausbildung

Umgekehrt erwartet dein Betrieb auch etwas von dir. § 13 BBiG fasst das in wenigen Sätzen zusammen:

  1. Lernpflicht. Du bemühst dich, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Ausbildungsziel gehören. Nicht „anwesend sein”, sondern mitmachen.
  2. Berufsschule und Prüfungen. Du nimmst am Unterricht und an den Prüfungen teil. Die Berufsschulpflicht gilt unabhängig davon, ob du volljährig bist.
  3. Ausbildungsnachweis führen. Das Berichtsheft ist keine freiwillige Fleißaufgabe, sondern steht ausdrücklich im Gesetz.
  4. Weisungen befolgen. Anweisungen von Ausbilderinnen, Ausbildern und weisungsberechtigten Kolleginnen und Kollegen setzt du um – solange sie zur Ausbildung gehören.
  5. Sorgfalt. Aufgaben erledigst du gewissenhaft, Werkzeuge und Maschinen behandelst du pfleglich.
  6. Betriebsgeheimnisse wahren. Interna bleiben im Betrieb – das gilt auch für Social Media.
  7. Krankmeldung. Wenn du ausfällst, meldest du dich sofort im Betrieb und in der Berufsschule. Wie das im Detail läuft, steht unter krank in der Ausbildung.

Das Berichtsheft ist die Pflicht mit den größten Folgen

Punkt 3 verdient einen eigenen Absatz, weil er am häufigsten unterschätzt wird. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist eine gesetzliche Pflicht – und in der Regel Voraussetzung dafür, dass du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Ein leeres Heft drei Wochen vor der Prüfung ist deshalb kein Schönheitsfehler, sondern ein echtes Problem. Mehr dazu steht im Artikel Berichtsheft-Pflicht.

Das Gute daran: Diese Pflicht hat eine Kehrseite auf der Betriebsseite. Dein Betrieb muss dir Gelegenheit geben, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen, und muss ihn regelmäßig durchsehen. Du musst das Berichtsheft also nicht abends auf dem Sofa schreiben – du darfst dafür Arbeitszeit verwenden.

Wenn dir die Formulierungen schwerfallen, hilft ein Blick in ausgefüllte Beispiele: Unter Muster nach Beruf findest du komplette Berichtsheft-Seiten, unter Fachberichte ausformulierte Fach- und Monatsberichte.

Die Pflichten deines Ausbildungsbetriebs

Die Gegenseite steht in § 14 BBiG. Dein Betrieb muss:

  • dir die Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die zum Ausbildungsziel führen – und zwar planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert
  • selbst ausbilden oder eine ausdrücklich beauftragte, persönlich und fachlich geeignete Person damit betrauen
  • dir kostenlos die Ausbildungsmittel stellen, die du für Ausbildung und Prüfungen brauchst
  • dich für Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs freistellen
  • dich dazu anhalten, den Ausbildungsnachweis zu führen, und ihn regelmäßig durchsehen
  • dafür sorgen, dass du charakterlich gefördert und nicht sittlich oder körperlich gefährdet wirst

Bist du noch keine 18, kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz dazu. Dann gelten strengere Regeln bei Arbeitszeit (in der Regel höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche), bei Pausen, bei der Nachtruhe – und beim Urlaub, der nach Alter gestaffelt ist: 30 Werktage, wenn du zu Jahresbeginn noch keine 16 bist, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18.

Häufige Missverständnisse

  1. „Ich bin volljährig, also muss ich nicht mehr zur Berufsschule.” Falsch. Die Teilnahme ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem BBiG, nicht aus deinem Alter.
  2. „Überstunden gehören zur Ausbildung dazu.” Nur begrenzt. Über die vereinbarte Ausbildungszeit hinaus muss zusätzliche Arbeit besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden – und unter 18 gilt der Jugendarbeitsschutz.
  3. „Das Berichtsheft schreibe ich zu Hause.” Musst du nicht. Der Nachweis ist während der Ausbildungszeit zu führen.
  4. „Werkzeug und Fachbücher zahle ich selbst.” Was du für Ausbildung und Prüfung brauchst, stellt der Betrieb.
  5. „Wenn ich mich beschwere, fliege ich.” Die Ausbildungsberatung der Kammer berät vertraulich, und der Betriebs- oder Personalrat ist ebenfalls für dich da.

Wenn es Streit gibt: der Weg der Reihe nach

Fast alles klärt sich früher, als man denkt – wenn man es anspricht.

  1. Direkt ansprechen. Sprich zuerst mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder. Sehr oft ist es schlicht Organisationschaos und kein böser Wille.
  2. Schriftlich festhalten. Notiere Datum, Uhrzeit und worum es ging. Dein Berichtsheft ist dafür übrigens ein brauchbarer Nachweis, weil es zeigt, was du tatsächlich gemacht hast.
  3. Ausbildungsberatung einschalten. Jede IHK und jede Handwerkskammer hat Ausbildungsberaterinnen und -berater. Sie vermitteln zwischen Betrieb und Azubi und kennen den Beruf.
  4. Weitere Anlaufstellen. Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gewerkschaft – und für Grundsatzfragen zur Ausbildungsordnung das BIBB.

Berichtsheft schneller erledigen

Von allen Pflichten in dieser Liste ist das Berichtsheft die, die sich am leichtesten automatisieren lässt. Statt vor einer leeren Zeile zu sitzen, gibst du im KI-Generator deinen Beruf und deine Tätigkeiten ein und bekommst einen sauber formulierten Eintrag, den du nur noch anpasst. Das erledigt deine gesetzliche Pflicht in ein paar Minuten – und du kannst dich auf die Punkte konzentrieren, bei denen es wirklich um etwas geht.

Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung

Wo stehen die Rechte und Pflichten in der Ausbildung?
Hauptsächlich im Berufsbildungsgesetz: § 13 BBiG regelt deine Pflichten, § 14 BBiG die deines Betriebs, § 15 die Freistellung, § 16 das Zeugnis und § 17 die Vergütung. Bist du unter 18, kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz dazu.

Ist das Berichtsheft wirklich Pflicht?
Ja. Das Führen des Ausbildungsnachweises steht in § 13 BBiG und ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dein Betrieb muss dir dafür Zeit während der Ausbildungszeit geben.

Darf mein Betrieb mir ausbildungsfremde Arbeiten geben?
Nein. Aufgaben, die dem Ausbildungszweck nicht dienen oder deinen Kräften nicht angemessen sind, dürfen dir nicht übertragen werden. Einzelne betriebsübliche Handgriffe sind etwas anderes als ein dauerhafter Einsatz außerhalb deines Berufsbilds.

Muss ich den Berufsschultag nacharbeiten?
Nein. Für den Berufsschulunterricht musst du freigestellt werden, und die Zeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.

An wen wende ich mich bei Problemen im Betrieb?
Zuerst an deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder. Kommst du dort nicht weiter, hilft die Ausbildungsberatung deiner IHK oder Handwerkskammer – kostenlos und mit Erfahrung aus vielen ähnlichen Fällen.

Zum Schluss

Setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite. Die meisten Konflikte in der Ausbildung entstehen nicht, weil jemand böswillig ist, sondern weil beide Seiten nicht genau wissen, was eigentlich gilt. Und wenn du deine wichtigste Pflicht – das Berichtsheft – von der Liste haben willst, bevor sie zum Problem wird: Der Berichtsheft-Generator macht in wenigen Minuten einen fertigen Eintrag daraus.

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