Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und höchstens vier Monate – und in dieser Zeit können sowohl du als auch dein Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit beenden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Das klingt erst mal unangenehm, ist aber in beide Richtungen gedacht: Ihr sollt beide herausfinden können, ob das zusammenpasst.
Dieser Artikel geht durch, wie lange die Probezeit genau läuft, was in ihr gilt, was sich danach schlagartig ändert, worauf Betriebe in diesen Wochen tatsächlich schauen – und welche Rolle dein Berichtsheft dabei spielt.
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Das Berufsbildungsgesetz gibt dafür einen festen Rahmen vor (§ 20 BBiG):
- Mindestens ein Monat
- Höchstens vier Monate
Wie lang deine Probezeit konkret ist, steht in deinem Ausbildungsvertrag. In der Praxis schöpfen viele Betriebe die vier Monate aus. Eine Vereinbarung, die kürzer als einen Monat oder länger als vier Monate ist, ist nicht wirksam – daran kann auch niemand “einfach so” etwas ändern.
Ein Sonderfall: Wird die Ausbildung während der Probezeit länger unterbrochen – etwa durch eine längere Krankheit –, kann sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern. Ob und wie das in deinem Fall greift, ergibt sich aus § 20 BBiG und deinem Ausbildungsvertrag. Frag im Zweifel bei deiner Kammer nach, statt zu raten.
Für Teilzeitausbildungen gilt derselbe Rahmen. Und ganz wichtig: Die Probezeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn, nicht mit deinem ersten Arbeitstag, falls der zufällig ein paar Tage später liegt.
Kündigung in der Probezeit: jederzeit, aber schriftlich
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden – von dir genauso wie vom Betrieb (§ 22 Abs. 1 BBiG). Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden.
Was trotzdem gilt:
- Schriftform ist Pflicht. Eine Kündigung muss auf Papier stehen und unterschrieben sein. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen – eine WhatsApp-Nachricht, eine E-Mail oder ein Anruf reichen weder von deiner noch von der anderen Seite.
- Bist du minderjährig, richtet sich die Kündigung an deine gesetzlichen Vertreter – also in der Regel deine Eltern. Auch deine eigene Kündigung braucht dann deren Zustimmung.
- Der letzte Tag der Probezeit zählt noch dazu. Geht die Kündigung an diesem Tag zu, gelten noch die Probezeit-Regeln.
Wenn du selbst kündigen willst, weil der Betrieb überhaupt nicht passt: Das ist in der Probezeit der unkomplizierteste Zeitpunkt dafür. Sprich vorher trotzdem mit der Ausbildungsberatung deiner Kammer – manchmal lässt sich ein Betriebswechsel organisieren, ohne dass das Ausbildungsjahr verloren geht.
Was sich nach der Probezeit ändert
Mit dem Ende der Probezeit wird dein Ausbildungsverhältnis deutlich stabiler. Der Unterschied ist größer, als die meisten erwarten:
| In der Probezeit | Nach der Probezeit | |
|---|---|---|
| Kündigung durch den Betrieb | jederzeit, ohne Frist, ohne Begründung | nur aus wichtigem Grund, fristlos |
| Kündigung durch dich | jederzeit, ohne Frist, ohne Begründung | aus wichtigem Grund fristlos – oder mit vier Wochen Frist, wenn du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst |
| Form | schriftlich | schriftlich, mit Angabe der Gründe |
| Frist zur Reaktion | – | Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen länger als zwei Wochen bekannt sind |
Nach der Probezeit kann ein Betrieb dich also nicht mehr entlassen, weil es “menschlich nicht passt”. Es braucht einen wichtigen Grund, er muss schriftlich benannt werden, und der Betrieb muss zügig reagieren. Kommt es zum Streit, ist in vielen Kammerbezirken zuerst ein Schlichtungsausschuss zuständig, bevor überhaupt ein Gericht angerufen werden kann.
Worauf es in der Probezeit wirklich ankommt
Die formalen Regeln sind das eine. Praktisch entscheidet sich in diesen Wochen etwas anderes – und es ist selten das Fachliche. Dass du am Anfang wenig kannst, weiß dein Betrieb. Geschaut wird auf:
- Pünktlichkeit und Verlässlichkeit. Das ist der mit Abstand häufigste Grund für Probleme in der Probezeit – vor allem unentschuldigtes Fehlen und nicht abgemeldete Krankheitstage.
- Nachfragen statt schweigen. Wer eine Aufgabe nicht versteht und trotzdem loslegt, produziert Fehler. Nachfragen wird in der Probezeit fast immer positiv gewertet.
- Rückmeldungen annehmen. Kritik am ersten Werkstück ist keine Kritik an dir.
- Eigeninitiative im Kleinen. Aufräumen, ohne dass es jemand sagt. Mitschreiben. Beim nächsten Mal daran denken.
- Berichtsheft von Anfang an führen. Dazu gleich mehr – das ist die Baustelle, die im ersten Gespräch am schnellsten auffällt.
Krankmelden ist übrigens ausdrücklich erlaubt und kein Makel, solange du es richtig machst: sofort Bescheid geben, Attest fristgerecht nachreichen. Wie das im Detail läuft, steht in unserem Artikel zu Krankheit in der Ausbildung.
Dein Berichtsheft läuft ab Tag eins mit
Das Berichtsheft – offiziell: der Ausbildungsnachweis – ist ab dem ersten Ausbildungstag zu führen, nicht erst nach der Probezeit. Und es ist in dieser Phase mehr als eine Pflichtübung: Es ist der einzige laufende Beleg darüber, was du gemacht hast und was dir gezeigt wurde.
Das kann in zwei Richtungen wichtig werden:
- Für dich: Wenn in der Probezeit auffällt, dass du wochenlang nur Lager geräumt oder Fahrzeuge gewaschen hast, ist das Heft der Nachweis dafür. Die Ausbildungsberatung der Kammer kann damit etwas anfangen – mit einer Erinnerung nicht.
- Für das Gespräch am Ende der Probezeit: Ein sauber geführtes Heft zeigt schwarz auf weiß, dass du dranbleibst. Ein Heft, das erst am Abend vor dem Gespräch entsteht, zeigt das Gegenteil.
So sieht der Unterschied aus:
Schwach:
Woche 1: eingearbeitet, verschiedene Tätigkeiten
Gut:
KW 32 (04.–08.08.): Einführung in die Sicherheitsunterweisung und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz (2 Std., Herr Krause). Betriebsrundgang, Zuständigkeiten der Abteilungen kennengelernt. Ab Mittwoch Wareneingang: Lieferscheine mit Bestellungen abgeglichen, drei Abweichungen dokumentiert und an den Einkauf gemeldet.
Der zweite Eintrag kostet dich zwei Minuten mehr und beantwortet später jede Rückfrage von allein. Was in den ersten Wochen sonst noch dazugehört, haben wir im Artikel zum Berichtsheft im ersten Lehrjahr gesammelt – und wer die Einträge lieber direkt digital anlegt, findet den Einstieg beim Berichtsheft-KI-Generator.
Wenn dir das Formulieren solcher Einträge schwerfällt oder du schon ein paar Wochen nachziehen musst, hilft dir der KI-Generator von Berichtsheftig: Du gibst Beruf und Tätigkeiten ein, er macht daraus einen sauber formulierten Bericht als PDF. Wie ein ausgefülltes Heft in deinem Beruf aussieht, siehst du in den Musterberichtsheften; für längere Ausarbeitungen gibt es die Fachberichte und Monatsberichte.
Häufige Fehler in der Probezeit
- Denken, die Probezeit sei eine Testphase ohne Regeln. Du hast von Tag eins an alle Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag – inklusive Urlaubsanspruch, Vergütung und Berichtsheftpflicht.
- Das Berichtsheft “später” anfangen. Vier Monate im Nachhinein zu rekonstruieren ist die unangenehmste Variante, und man sieht es dem Heft an.
- Bei Problemen abtauchen. Wer bei Überforderung nicht mehr erscheint, macht aus einem lösbaren Problem eine Kündigung.
- Eine mündliche Kündigung akzeptieren. “Komm morgen nicht mehr” ist keine wirksame Kündigung. Ohne Schreiben besteht dein Ausbildungsverhältnis weiter.
- Selbst per Nachricht kündigen. Auch deine eigene Kündigung ist nur schriftlich wirksam – sonst läuft der Vertrag weiter, samt Pflichten.
- Nicht nachfragen, wann die Probezeit endet. Das Datum steht im Vertrag. Trag es dir ein – es ist der Tag, an dem sich die Regeln ändern.
Wo du Hilfe bekommst
Läuft es in der Probezeit schief, bist du nicht allein damit. Kostenlose und neutrale Anlaufstellen:
- Die Ausbildungsberatung deiner Kammer – bei der IHK oder der Handwerkskammer. Sie vermittelt zwischen Betrieb und Azubi und kennt die Betriebe vor Ort.
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder der Betriebsrat, falls es sie in deinem Betrieb gibt.
- Das BIBB für den Überblick über die Rahmenbedingungen der Ausbildung.
Ein Anruf bei der Kammer bedeutet keinen Streit. In vielen Fällen reicht das Gespräch von außen, damit sich etwas bewegt.
Häufige Fragen zur Probezeit in der Ausbildung
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Mindestens einen Monat und höchstens vier Monate – so gibt es § 20 BBiG vor. Die konkrete Dauer steht in deinem Ausbildungsvertrag. Vereinbarungen darüber oder darunter sind unwirksam.
Kann mir in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?
Ja. In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder Nachricht reicht nicht.
Kann ich in der Probezeit selbst kündigen?
Ja, unter denselben Bedingungen wie der Betrieb: jederzeit, ohne Frist, schriftlich. Bist du minderjährig, müssen deine gesetzlichen Vertreter zustimmen. Sprich vorher mit der Ausbildungsberatung deiner Kammer – oft lässt sich ein Betriebswechsel organisieren.
Habe ich in der Probezeit schon Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Ausbildungsverhältnis, wird im ersten Jahr aber anteilig aufgebaut. Wann du ihn tatsächlich nehmen kannst, klärst du mit deinem Betrieb. Details dazu findest du im Artikel zu Urlaub in der Ausbildung.
Muss ich das Berichtsheft schon in der Probezeit führen?
Ja. Die Pflicht zum Ausbildungsnachweis gilt ab dem ersten Ausbildungstag. Gerade in der Probezeit ist das Heft außerdem dein bester Beleg dafür, was dir tatsächlich beigebracht wurde.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Krankheit ist kein Kündigungsgrund und kein Makel – wichtig ist, dass du dich sofort meldest und das Attest fristgerecht nachreichst. Dauert die Unterbrechung länger, kann sich die Probezeit unter den Voraussetzungen des § 20 BBiG entsprechend verlängern.
Zum Schluss
Merk dir zwei Dinge: Die Probezeit in der Ausbildung dauert höchstens vier Monate, und in dieser Zeit kann jede Seite ohne Frist kündigen – aber nur schriftlich. Danach schützt dich das Berufsbildungsgesetz deutlich stärker.
Trag dir das Enddatum aus deinem Ausbildungsvertrag in den Kalender und setz dir ein Lesezeichen auf diese Seite. Und wenn dein Berichtsheft in den ersten Wochen liegen geblieben ist: Hol es mit dem KI-Generator auf, bevor das Probezeitgespräch ansteht.
